Panorama: Hessen erweitert Hörscreening
Wiesbaden () – Das Land Hessen hat ein neues Förderprogramm zur Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen aufgelegt. Wie das Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte, stehen insgesamt 480.000 Euro bereit, um das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) flächendeckend auszubauen.
Ziel sei es, dass Familien in allen hessischen Landkreisen wohnortnah Zugang zu dieser Vorsorgeuntersuchung erhalten.
Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) betonte die Bedeutung des Programms für die Startchancen der Kinder. „Ein gutes Hörvermögen ist Grundvoraussetzung für die Sprachentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern“, erklärte sie.
Je früher Einschränkungen erkannt würden, desto besser könnten betroffene Kinder unterstützt werden. Das Land investiere gezielt in die medizinische Infrastruktur; die Ärzte leisteten täglich wertvolle Arbeit mit Geduld und Einfühlungsvermögen.
Der Landtag hatte bereits im November 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, die das Hörscreening in den Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums aufnahm.
Das neue Förderprogramm ergänzt nun diesen Schritt. Anträge von Ärzten können bis zum 31. August gestellt werden.
Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Familienministeriums abrufbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kreißsaal (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Hessen hat ein neues Förderprogramm zur flächendeckenden Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen aufgelegt
- Insgesamt stellt das Land 480.000 Euro bereit, um das Neugeborenen-Hörscreening in allen hessischen Landkreisen wohnortnah auszubauen
- Ärzte können Anträge bis zum 31. August stellen
Warum ist das wichtig?
- Ausbau des Neugeborenen-Hörscreenings sorgt dafür, dass Familien wohnortnah Vorsorge erhalten und Hörstörungen früh erkannt werden
- Frühe Erkennung ermöglicht eine bessere Unterstützung und verbessert Startchancen durch Grundlagen für Sprachentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe
- Förderung stärkt gezielt die medizinische Infrastruktur und unterstützt die Ärzte bei der Versorgung durch zusätzlichen Antragsrahmen und Programmeinsatz
Wer ist betroffen?
- Neugeborene in hessischen Landkreisen, die auf Hörstörungen untersucht werden sollen
- Familien mit Neugeborenen, die wohnortnah Zugang zum Neugeborenen-Hörscreening erhalten
- Ärzte, die Anträge auf Förderung zur Durchführung des Hörscreenings stellen können
Zahlen/Fakten?
- 480.000 Euro Fördermittel
- Ausbaus des Neugeborenen-Hörscreenings flächendeckend in Hessen
- Anträge bis zum 31. August
Wie geht’s weiter?
- Das Neugeborenen-Hörscreening soll in allen hessischen Landkreisen wohnortnah flächendeckend ausgebaut werden
- Anträge von Ärzten können bis zum 31. August gestellt werden
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