Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Entwicklungen in Frankfurt am Main
Frankfurt () – Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main hat entschieden, dass regelmäßige Veranstaltungen im Umfeld der Iman-Ali-Moschee nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes gelten. Das teilte das Ordnungsamt mit.
Damit fällt der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit für die seit 2024 donnerstags und freitags stattfindenden Zusammenkünfte an der Eschborner Landstraße weg.
Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die Veranstaltungen überwiegend gottesdienstlichen Charakter hätten. Nach Auswertung polizeilicher Berichte entfielen durchschnittlich 92,25 Prozent der Zeit auf rituelle Handlungen wie Koranrezitationen, Predigten und Gebete.
Meinungsbildende Elemente zur Teilhabe an der öffentlichen Debatte träten deutlich in den Hintergrund. Auch die äußere Gestaltung mit Teppichen und Pavillons schaffe einen sakralen Innenraum, der nicht auf Kommunikation mit der Öffentlichkeit ausgelegt sei.
Ordnungsamtsleiter Holger Habich sagte, man lasse sich „nicht an der Nase herumführen“ und bereite der „offenkundig missbräuchlichen Berufung auf das Versammlungsgrundrecht ein Ende“.
Künftig wäre für eine Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen dieser Veranstaltungen eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die die Stadt aber nicht in Aussicht stelle. Die Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Versammlungsbehörde Frankfurt entscheidet, Veranstaltungen an Iman-Ali-Moschee gelten nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.
- Gottesdienstlicher Charakter der Zusammenkünfte wird als Grund für die Entscheidung angeführt.
- Künftig ist eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich, die nicht in Aussicht gestellt wird.
Warum ist das wichtig?
- Einschränkung der Versammlungsfreiheit für religiöse Veranstaltungen
- Überwiegender gottesdienstlicher Charakter der Zusammenkünfte erkannt
- Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen eingeführt
Wer ist betroffen?
- Gläubige Muslime
- Veranstalter der Zusammenkünfte
- Anwohner der Eschborner Landstraße
Zahlen/Fakten?
- 92,25 Prozent der Zeit entfallen auf rituelle Handlungen wie Koranrezitationen, Predigten und Gebete
- Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee finden seit 2024 donnerstags und freitags statt
- Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026
Wie geht’s weiter?
- Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee gelten nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes
- Künftig ist eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich
- Entscheidung gilt bis Ende 2026
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