Bundespolizei fasst zwei Männer bei Kontrollen in Löcknitz und Pomellen

6. Januar 2026
1 min Lesezeit

Bundespolizei fasst zwei Männer bei Kontrollen in Löcknitz und Pomellen

Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheit und Recht in Vorpommern

() – Die Bundespolizei hat bei Kontrollen in der Region Vorpommern zwei Männer festgenommen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit.

Am späten Abend stellten Beamte in Löcknitz einen 47-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zu Fuß.

Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ihn zur Strafvollstreckung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz suchte. Der Mann sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten oder eine Geldstrafe von 400 Euro plus 86 Euro Verfahrenskosten zahlen.

Da er die Summe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Ebenfalls am Vormittag wurde im Zuge der Wiedereinführung von Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Er fuhr einen Pkw mit polnischer Zulassung.

Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls vor. Die ausstehende Geldstrafe belief sich auf 960 Euro plus 84,50 Euro Verfahrenskosten sowie eine Reststrafe von 40 Euro.

Der Mann konnte die geforderten Beträge bezahlen und so eine 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zwei Männer wurden von der Bundespolizei in Vorpommern festgenommen.
  • Ein 47-jähriger Ukrainer musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, da er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
  • Ein 41-jähriger Pole konnte seine ausstehende Geldstrafe begleichen und setzte seine Reise fort.

Warum ist das wichtig?

  • Festnahmen aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und Haftbefehlen
  • Wichtig für die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet
  • Maßnahme zur Wahrung der Rechtslage und zur Durchsetzung von Strafen

Wer ist betroffen?

  • 47-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger
  • 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger

Zahlen/Fakten?

  • 47-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger: Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage oder Geldstrafe 400 Euro + 86 Euro Verfahrenskosten
  • 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger: Geldstrafe 960 Euro + 84,50 Euro Verfahrenskosten + Reststrafe 40 Euro
  • 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet durch Zahlung

Wie geht’s weiter?

  • Der 47-jährige Ukrainer wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht.
  • Der 41-jährige Pole konnte die Geldstrafe bezahlen und setzte seine Reise fort.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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