Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrssicherheit in Cottbus und Drebkau
Cottbus () – Bei zwei schweren Verkehrsunfällen in Cottbus und Drebkau sind am Mittwoch zwei Personen schwer verletzt worden, eine davon tödlich. Das teilte die Polizeidirektion Süd mit.
In Cottbus wurde gegen 16:50 Uhr ein 81-jähriger Spaziergänger auf der Juri-Gagarin-Straße von einem Pkw Skoda erfasst und schwer verletzt.
Er musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Die Fahrbahn war bis 19:30 Uhr voll gesperrt, der Sachschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.
Bei einem Frontalzusammenstoß auf der Bundesstraße 169 bei Drebkau gegen 22:30 Uhr ist der 50-jährige Fahrer eines Seat noch an der Unfallstelle verstorben.
Der 29-jährige Fahrer eines Fiat-Transporters wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die B 169 musste voll gesperrt werden, der Sachschaden beläuft sich auf rund 40.000 Euro.
Die Ermittlungen wurden in beiden Fällen durch einen Sachverständigen der Dekra unterstützt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeistreife im Einsatz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zwei schwere Verkehrsunfälle in Cottbus und Drebkau am Mittwoch.
- 81-jähriger Spaziergänger in Cottbus von Pkw erfasst, schwer verletzt, in Klinik geflogen.
- 50-jähriger Fahrer eines Seat verstorben bei Frontalzusammenstoß in Drebkau.
Warum ist das wichtig?
- Erheblicher Personenschaden bei Verkehrsunfällen
- Verkehrssicherheit und Unfallverhütung sind von großer Bedeutung
- Hohe wirtschaftliche Folgekosten durch Sachschäden
Wer ist betroffen?
- 81-jähriger Spaziergänger
- 50-jähriger Fahrer eines Seat
- 29-jähriger Fahrer eines Fiat-Transporters
Zahlen/Fakten?
- 81-jähriger Spaziergänger schwer verletzt, Rettungshubschrauber eingesetzt
- Sachschaden in Cottbus: etwa 10.000 Euro
- 50-jähriger Fahrer bei Drebkau verstorben, Sachschaden rund 40.000 Euro
Wie geht’s weiter?
- Ermittlungen zu beiden Verkehrsunfällen fortsetzen
- Unfallursachen klären
- Sachverständiger der Dekra weiterhin einbeziehen
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