Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Behindertengleichstellung in Berlin: Reformkritik
Berlin () – Die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, hat den aktuellen Regierungsentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als nicht ausreichend kritisiert. Anlässlich des 17. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland teilte sie am Mittwoch mit, dass der Entwurf hinter den Ansprüchen der Konvention zurückbleibe.
Braunert-Rümenapf bemängelt, dass der Entwurf keine Regelungen enthalte, die private Einrichtungen wie Arztpraxen, Kinos oder Supermärkte zu mehr Barrierefreiheit verpflichten.
Dies bedeute für Berliner mit Behinderungen weiterhin massive Einschränkungen ihrer Teilhabe. Sie fordert, die pauschale Charakterisierung von baulichen Veränderungen als ‚unverhältnismäßige Belastung‘ zu streichen, da diese dem Grundgesetz und der UN-Konvention widerspreche.
Zudem schließt sich die Landesbeauftragte Forderungen an, die Höhenbegrenzung für Schadenersatz aufzuheben, eine Verpflichtung zur Beseitigung von Verstößen einzuführen und die Beweislastumkehr wiederherzustellen.
Positiv bewertet sie geplante Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit und zur Zertifizierung von Assistenzhunden. Der Gesetzentwurf soll am 27. März im Bundesrat beraten werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behinderten-Parkplatz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Christine Braunert-Rümenapf kritisiert Regierungsentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes als unzureichend.
- Der Entwurf enthält keine Regelungen zur Barrierefreiheit in privaten Einrichtungen.
- Positives Feedback zu geplanten Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit und Zertifizierung von Assistenzhunden.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
- Sicherstellung der Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten
- Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention
Wer ist betroffen?
- Berliner mit Behinderungen
- Private Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Kinos, Supermärkte)
- Christine Braunert-Rümenapf (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen)
Zahlen/Fakten?
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- Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
- Entwurf enthält keine Regelungen für private Einrichtungen
- Gesetzentwurf soll am 27. März im Bundesrat beraten werden
Wie geht’s weiter?
- Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundesrat am 27. März
- Forderungen nach mehr Barrierefreiheit in privaten Einrichtungen
- Streichung der pauschalen Charakterisierung baulicher Veränderungen als 'unverhältnismäßige Belastung'
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