Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Reform des Polizeigesetzes

4. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Reform des Polizeigesetzes

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Reformen im Berliner Sicherheitsrecht

() – Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine umfassende Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Die Neuregelung soll die Befugnisse der Polizei an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen und zugleich den Grundrechtsschutz sowie den Opferschutz stärken.

Zu den zentralen Neuerungen gehört ein gesetzliches Verbot von Racial Profiling, das in der Polizeiausbildung verankert wird.

Für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erhält die Polizei künftig die Befugnis, verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen und im öffentlichen Internet biometrische Daten zur Aufenthaltsermittlung einzusetzen, jeweils nur auf richterliche Anordnung. Die Drohnenabwehr wird als Standardmaßnahme etabliert.

Im Bereich des Opferschutzes sieht die Reform eine Verlängerung der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung bei häuslicher Gewalt auf bis zu 28 Tage vor.

Gefährder können zur elektronischen Überwachung mit einer Fußfessel verpflichtet werden. Zudem wird die Speicherfrist für Videoaufnahmen im öffentlichen Nahverkehr von 48 auf 72 Stunden verlängert.

Die biometrische Echtzeitidentifizierung durch Überwachungskameras bleibt in Berlin gesetzlich verboten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen.
  • Racial Profiling wird gesetzlich verboten und Polizeibefugnisse werden angepasst.
  • Die Wegweisung bei häuslicher Gewalt wird auf bis zu 28 Tage verlängert.

Warum ist das wichtig?

  • Anpassung der Polizeibefugnisse an moderne Herausforderungen
  • Stärkung des Grundrechtsschutzes und Opferschutzes
  • Einführung von Maßnahmen gegen Racial Profiling und Verbesserung der Sicherheitsstrukturen

Wer ist betroffen?

  • Polizei
  • Opfer von häuslicher Gewalt
  • Gefährder

Zahlen/Fakten?

  • Gesetzliches Verbot von Racial Profiling
  • Verlängerung der Wegweisung bei häuslicher Gewalt auf bis zu 28 Tage
  • Speicherfrist für Videoaufnahmen im öffentlichen Nahverkehr von 48 auf 72 Stunden verlängert

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung der Reform des ASOG
  • Anpassung der Polizeibefugnisse an moderne Herausforderungen
  • Stärkung des Grundrechtsschutzes und Opferschutzes
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