Berlin verabschiedet erstes Landesgesetz zum Schutz von Kleingärten

26. Februar 2026
1 min Lesezeit

Berlin verabschiedet erstes Landesgesetz zum Schutz von Kleingärten

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Schutz der Kleingärten in Berlin

() – Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen. Damit will das Land als erstes Bundesland die rund 56.280 Parzellen auf insgesamt 2.283 Hektar vor einer Flächenreduzierung bewahren, wie die SPD-Fraktion am Donnerstag mitteilte.

Eine Umwidmung von Flächen ist künftig nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

Zu den Ausnahmen zählen die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Für jeden Fall muss zeitgleich eine Ersatzfläche in gleicher Größe und im selben Einzugsbereich bereitgestellt werden.

Die Fraktion verwies auf die Bedeutung der Gärten als ökologisch wertvolle Flächen, Kaltluftschneisen und soziale Treffpunkte in der Großstadt.

Fraktionschef Raed Saleh erklärte, mit dem Gesetz schaffe man „langfristige Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“. Die umweltpolitische Sprecherin Linda Vierecke verwies darauf, dass seit 1990 bereits etwa ein Drittel der Kleingartenflächen in Berlin verschwunden sei.

Der Schutz der Flächen sei ein Gewinn für die Lebensqualität und die biologische Vielfalt in der Stadt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Raed Saleh (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen.
  • Rund 56.280 Parzellen auf insgesamt 2.283 Hektar sollen vor Flächenreduzierung bewahrt werden.
  • Umwidmung von Flächen ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz von Kleingartenflächen sichert ökologische Werte und soziale Treffpunkte
  • Gewährleistung langfristiger Sicherheit für Kleingärtner
  • Erhalt der Lebensqualität und biologischen Vielfalt in der Stadt

Wer ist betroffen?

  • Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
  • Breite Bevölkerungsschichten
  • Bewohner Berlins

Zahlen/Fakten?

  • 56.280 Parzellen
  • 2.283 Hektar
  • seit 1990 etwa ein Drittel der Kleingartenflächen in Berlin verschwunden

Wie geht’s weiter?

  • Langfristige Sicherheit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner schaffen
  • Umwidmungen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses
  • Ersatzflächen in gleicher Größe müssen bereitgestellt werden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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