Zehneinhalb Jahre Haft nach Messerattacke auf Ex-Partnerin und deren Bekannten

23. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: Prozess in

München () – Das Landgericht München hat einen 39-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Der Angeklagte Milos M. hatte am 31. Mai 2025 seine ehemalige Lebensgefährtin und einen Bekannten der Frau mit einem Küchenmesser attackiert.

Nach den Feststellungen des Gerichts war die Beziehung bereits im Januar 2024 endgültig gescheitert, nachdem der Mann die Frau wiederholt geschlagen und beleidigt hatte. Aus einem übersteigerten Besitzdenken heraus habe der Angeklagte nicht ertragen können, dass die Frau möglicherweise eine neue Beziehung eingehen könnte.

In der Nacht zum 1. Juni 2025 beobachtete der Angeklagte die Wohnung der Frau und drang ein, als ein Bekannter sie besuchte.

Er stach mehrfach auf den Mann und die Frau ein, verfolgte die flüchtende Frau vor das Haus und stach weiter auf sie ein, bis Passanten eingriffen. Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass das Schlagwort Femizid für die juristische Einordnung wenig hilfreich sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zehneinhalb Jahre Haft nach Messerattacke auf Ex-Partnerin und deren Bekannten

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Das Landgericht München verurteilte einen 39-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten
  • Der Angeklagte attackierte am 31. Mai 2025 seine ehemalige Lebensgefährtin und einen Bekannten der Frau mit einem Küchenmesser und stach mehrfach zu, nachdem er in deren Wohnung eingedrungen war
  • Am Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Warum ist das wichtig?

  • Das Urteil zeigt, wie Gerichte schwere Gewalt gegen Ex-Partnerinnen konsequent ahnden können
  • Angriffe mit einem Messer führten zu einer langjährigen Freiheitsstrafe und verdeutlichen die hohe strafrechtliche Relevanz solcher Taten
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass eine mögliche Überprüfung Einfluss auf die endgültige Bewertung haben kann

Wer ist betroffen?

  • Eine ehemalige Lebensgefährtin des 39-jährigen Mannes
  • Ein Bekannter der Frau
  • Der 39-jährige Angeklagte

Zahlen/Fakten?

  • Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten
    1. Mai 2025 Attacke mit Küchenmesser in zwei Fällen; 1. Juni 2025 in der Nacht weiteres Einstichzen/Angreifen
  • Urteil noch nicht rechtskräftig

Wie geht’s weiter?

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
  • Wie der Fall weitergeht, hängt von der möglichen Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil ab
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