Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Bayern: Schärfere Gesetze gegen Terrorismus
München () – Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat den Beschluss des Bundestags für ein Gesetz mit schärferen Strafen gegen Spionage und Terrorismus begrüßt. Das teilte das bayerische Justizministerium am Freitag mit.
Der Bundestag hatte am Donnerstag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und höhere Strafrahmen für geheimdienstliche Agententätigkeit beschlossen.
Eisenreich erklärte, hybride Bedrohungen wie Spionage seien eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie. Er begrüße es, dass die Höchststrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit nun auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werde.
Allerdings müsse das Staatsschutzstrafrecht weiter reformiert werden, da viele Tatbestände noch aus der Zeit des Kalten Krieges stammten.
Der Minister verwies zudem auf eine Forderung Bayerns und Niedersachsens, auch das Auskundschaften von Tatorten oder Opfern zur Vorbereitung terroristischer Straftaten unter Strafe zu stellen. Bislang fehle hierfür eine passende Strafvorschrift, weshalb die Münchner Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bereits ein Verfahren habe einstellen müssen.
Eisenreich begrüßte außerdem die neu eingeführte Versuchsstrafbarkeit für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 29.01.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundestag beschließt Gesetz gegen Spionage und Terrorismus mit höheren Strafen
- Höchststrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit auf bis zu zehn Jahre angehoben
- Bayern fordert Reform des Staatsschutzstrafrechts und neue Strafvorschrift für Tatortauskundschaften
Warum ist das wichtig?
- Erhöhung der Höchststrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit auf bis zu zehn Jahre.
- Anpassung des Staatsschutzstrafrechts an moderne Bedrohungen.
- Einführung von Strafvorschriften für das Auskundschaften von Tatorten zur Terrorismusvorbereitung.
Wer ist betroffen?
- Geheimdienste und Agenten
- Personen, die von Spionage bedroht sind
- Opfer von terroristischen Straftaten
Zahlen/Fakten?
- Höchststrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe angehoben
- Gesetz zur Terrorismusbekämpfung beschlossen
- Forderung nach Strafbarkeit des Auskundschaffens von Tatorten zur Vorbereitung terroristischer Straftaten
Wie geht’s weiter?
- Weiterführung der Reform des Staatsschutzstrafrechts
- Schaffung einer Strafvorschrift für das Auskundschaften von Tatorten
- Implementierung der neuer Versuchsstrafbarkeit für Unterstützung terroristischer Vereinigungen
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