Bundespolizei nimmt gesuchten Mann am Münchner Flughafen fest

10. März 2026
1 min Lesezeit

Bundespolizei nimmt gesuchten Mann am Münchner Flughafen fest

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Festnahme am Flughafen München

() – Die Bundespolizei hat einen 60-jährigen Deutschen am Flughafen München festgenommen. Der Mann war auf einem Flug aus Bangkok eingereist.

Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft , wie die Beamten am Dienstag mitteilten.

Die Festnahme erfolgte am Montag aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2022 wegen Untreue. Das Gericht hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verhängt.

Die Einsatzkräfte warteten bei der Ankunft des Fluges auf den Mann und nahmen ihn direkt nach dem Aussteigen in Gewahrsam. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt überstellt.

Neben der Haftstrafe sollte auch eine Vermögensabschöpfung in Höhe von knapp 50.000 Euro vollstreckt werden.

Diese konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da der Mann nach eigenen Angaben mittellos ist und über kein pfändbares Vermögen verfügt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundespolizei hat einen 60-jährigen Deutschen am Flughafen München festgenommen.
  • Festnahme aufgrund eines Haftbefehls wegen Untreue mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
  • Vermögensabschöpfung in Höhe von knapp 50.000 Euro war nicht durchführbar, da der Mann mittellos ist.

Warum ist das wichtig?

  • Festnahme eines verurteilten Täters zur Vollstreckung von Haftstrafe
  • Wichtige Maßnahmen zur Durchsetzung von Recht und Ordnung
  • Verhinderung von weiteren Straftaten durch Inhaftierung

Wer ist betroffen?

  • 60-jähriger Deutscher
  • Bundespolizei
  • Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Zahlen/Fakten?

  • 60-jähriger Deutscher festgenommen
  • Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
  • Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten
  • Vermögensabschöpfung in Höhe von knapp 50.000 Euro
  • Mann gibt an, mittellos zu sein

Wie geht’s weiter?

  • Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Landshut
  • Vollstreckung der Vermögensabschöpfung prüfen
  • Weitere rechtliche Schritte prüfen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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