FDP begrüßt geplante Flexibilisierung bei Entsorgung tierischer Nebenprodukte

4. Februar 2026
1 min Lesezeit

FDP begrüßt geplante Flexibilisierung bei Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Baden-Württemberg: Gesetzesänderung zur Abfallbeseitigung

() – Die FDP-Landtagsfraktion in hat die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes als überfälligen Schritt bezeichnet. Das teilte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Georg Heitlinger, in Stuttgart mit.

Heitlinger zeigte sich erfreut, dass Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände künftig wählen können, ob sie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eine Gebühr erheben oder ein privatrechtliches Entgelt verlangen.

Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich.

Die Verantwortlichen vor Ort müssten flexibel entscheiden können, da sie am besten wüssten, welche Abrechnungsform im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger sei, so der FDP-Politiker. Die Änderung war am Mittwoch Gegenstand der zweiten Beratung im Landtag.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: FDP-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßt Gesetzesänderung zur Tierresteentsorgung
  • Stadt- und Landkreise können künftig zwischen Gebühren und privatrechtlichem Entgelt wählen
  • Änderung wurde im Landtag beraten

Warum ist das wichtig?

  • Flexibilität für Stadt- und Landkreise bei der Entsorgung tierischer Nebenprodukte
  • Möglichkeit zur Wahl zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt
  • Kosteneffizienz durch individuell angepasste Abrechnungsformen

Wer ist betroffen?

  • Stadt- und Landkreise
  • deren Zweckverbände
  • Verantwortliche vor Ort

Zahlen/Fakten?

  • Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
  • Stadt- und Landkreise können künftig zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen
  • Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich

Wie geht’s weiter?

  • Städte und Landkreise können zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen
  • Flexibilität bei der Entscheidungsfindung vor Ort
  • Änderung wird im Landtag weiter behandelt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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