Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftspolitik: Neuer Industriestrompreis in Deutschland
Berlin () – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Donnerstag angekündigt, dass der zuvor von der EU-Kommission genehmigte deutsche Industriestrompreis unbürokratisch umgesetzt werden soll. „Der Industriestrompreis ist ein wichtiger notwendiger Schritt, um spürbar auch schnell zu entlasten“, sagte Reiche in einem Pressestatement am Donnerstag.
Die EU-Kommission hatte am Donnerstag eine entsprechende Beihilferegelung im Umfang von 3,8 Milliarden Euro genehmigt. Man sei zu dem Schluss gelangt, dass die Regelungen „erforderlich, geeignet und angemessen“ seien, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern, so die Brüsseler Behörde. Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden müsse, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren, würden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen.
Reiche will den Unternehmen hierfür keine Detailvorgaben machen. Möglich seien beispielsweise Maßnahmen für Energieeffizient und Investitionen in erneuerbare Energien auf dem Firmengelände, erklärte die CDU-Politikerin. „Wir haben bewusst die Möglichkeiten breit gelassen und uns davor gehütet, Detailvorgaben zu machen, weil wir nicht für 9.500 Unternehmen einschätzen können und übrigens auch nicht wollen, welche Maßnahme vor Ort geeignet ist.“
Man wolle durch niedrige Hürden es auch kleinen Unternehmen ermöglichen, den Industriestrompreis zu nutzen. „Wir verzichten zum Beispiel auf Verifizierung durch prüfungsbefugte Stellen, also sprich TÜV und andere, und Testate von Wirtschaftsprüfern sind auch nur noch für jene Unternehmen erforderlich, die ein Stromverbrauch von über 10 Gigawattstunden pro Jahr haben“, erklärte sie.
Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Halbleiterfertigung. Die Regelung soll vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis bekannt sind. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katherina Reiche (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche kündigt unbürokratische Umsetzung des deutschen Industriestrompreises an.
- EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung von 3,8 Milliarden Euro zur Förderung der klimaneutralen Wirtschaft.
- Industriestrompreis entlastet strom- und handelsintensive Unternehmen von 2026 bis 2028.
Warum ist das wichtig?
- Schnellere wirtschaftliche Entlastung für Unternehmen
- Unterstützung beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
- Flexibilität für Unternehmen bei der Nutzung der Beihilfen
Wer ist betroffen?
- Unternehmen aus 91 Sektoren
- Strom- und handelsintensive Unternehmen
- Kleine Unternehmen
Zahlen/Fakten?
- 3,8 Milliarden Euro Beihilferegelung genehmigt
- Zielpreis des Industriestrompreises liegt bei 5 Cent pro kWh
- Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des Industriestrompreises ab 1. Januar 2026
- Beihilfeanträge nach bekanntem Stromverbrauch am Jahresende möglich
- Zielpreis von 5 Cent pro kWh basierend auf Großhandelsstrompreis
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