Regierung fehlt Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitskräften

21. Februar 2026
1 min Lesezeit

Regierung fehlt Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitskräften

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Arbeitsmigration in Deutschland: Ein Überblick

() – Weder die Bundesregierung noch eine andere staatliche Stelle haben einen Überblick darüber, ob Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern wieder aus ausreisen.

Das haben Recherchen der „Welt am Sonntag“ ergeben. 2024 war eine neue rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, mit der jährlich bis zu 25.000 Ausländer ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse in Deutschland einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ nachgehen dürfen.

Wer nicht aus einem visumbefreiten Staat stammt und von der Regelung Gebrauch machen will, benötigt vorab die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie kontrolliert etwa, ob auch tatsächlich ein konkreter Betrieb in Deutschland die einreisewillige Person beschäftigen will. Zudem benötigt der Anwärter ein Visum vom Auswärtigen Amt. Damit ist dann ein Arbeitseinsatz von bis zu acht Monaten erlaubt.

Die Bundesagentur teilte der „Welt am Sonntag“ mit, dass sie im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen zu der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung nach Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung erteilt habe. Wie viele dieser Zustimmungen tatsächlich zu einer Beschäftigungsaufnahme geführt hätten und wie viele der seit Einführung der neuen Regelung im März 2024 eingereisten Migranten wieder ausgereist seien, werde nicht erfasst.

Laut dem Auswärtigen Amt erhalten längst nicht alle Bewerber, die eine Zustimmung der BA haben, auch ein Visum. 2025 seien „rund 7.650 nationale Visa“ in diesem Zusammenhang erteilt worden, antwortet das Ministerium. Ausgeschöpft wird die Regelung also noch nicht. Wie das AA mitteilte, waren seit der Einführung Vietnam, Kirgistan, , , Usbekistan und die die Hauptherkunftsstaaten der Bewerber. Wie die BA registriert auch das AA nicht, ob diese Menschen nach der vereinbarten Zeit wieder heimkehren oder in Deutschland bleiben. Dies werde „nicht erfasst“.

Bundesagentur und Auswärtiges Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium. Dort gebe es möglicherweise Kenntnisse über die Zuwanderergruppe. Doch auch diese beiden Behörden speichern deren Ein- und Ausreisen nicht. Laut Bamf werde „nur ein Bruchteil“ dieser Zuwanderer im Ausländerzentralregister erfasst.

In welchem Umfang die Kurzzeitaufnahme von Unqualifizierten sich über die Erteilung von anschließenden Aufenthaltstiteln für Berufsausbildungen oder die Asylantragstellung zu einer dauerhaften Einwanderung entwickelt, ist zwar keiner staatlichen Stelle bekannt. Allerdings hat das Bamf Erkenntnisse darüber, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum einreiste, bevor er einen Antrag auf Schutz stellte. So teilte das Amt auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit, dass „von den 87.787 Asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ waren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesagentur für Arbeit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung hat keinen Überblick über Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern
  • Bundesagentur für Arbeit erteilt viele Zustimmungen, erfasst jedoch keine Ausreisen
  • Unklar, ob Kurzzeitmigration zu dauerhafter Einwanderung führt

Warum ist das wichtig?

  • Fehlende Erfassung der Ausreise von Kurzzeit-Arbeitsmigranten erschwert Migrationsübersicht
  • Unklare Entwicklung von temporärer zu dauerhafter Einwanderung kann Integrationsprobleme verursachen
  • Mangelnde Datenlage hindert an passgenauen politischen Maßnahmen zur Steuerung der Zuwanderung

Wer ist betroffen?

  • Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Auswärtiges Amt

Zahlen/Fakten?

  • 2024 Schaffung der Möglichkeit für bis zu 25.000 Kurzzeit-Arbeitsmigranten ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse
  • 14.963 Zustimmungen zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung im letzten Jahr
  • 7.650 nationale Visa 2025 erteilt, Regelung noch nicht vollständig ausgeschöpft

Wie geht’s weiter?

  • Unklarheit über die Ausreise von Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Deutschland
  • Voraussichtliche Entwicklung der Regelung zur unqualifizierten Beschäftigung bleibt offen
  • Mangelnde Erfassung der Ein- und Ausreisen durch staatliche Stellen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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