Politik in Mainz: Sprachtests bei Einbürgerungen
Mainz () – In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig weiterhin möglich. Auf eine entsprechende Anfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ beim dortigen Innenministerium erklärte ein Sprecher: „Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest.“ Weiter verwies das Ministerium auf sogenannte „Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz“, die Rheinland-Pfalz anwende.
In den Anwendungshinweisen heißt es, dass auf einen Sprachtest verzichtet werden könne, wenn der Antragsteller „nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse“ verfüge.
Die Einbürgerungspraxis in Rheinland-Pfalz hatte im Landtagswahlkampf im Frühjahr noch für Aufregung gesorgt. Der heutige Ministerpräsident und damalige CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder wetterte: „Für mich ist völlig klar: Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss unsere Sprache beherrschen und unsere Werte leben.“ Deshalb müsse das Beherrschen der deutschen Sprache „zwingende Voraussetzung“ für eine erfolgreiche Einbürgerung sein. „Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht deshalb inakzeptabel“, sagte Schnieder.
Auf Focus-Anfrage will sich Schnieder nicht persönlich dazu äußern, warum seine Landesregierung das fortführt, was er noch vor wenigen Monaten als „inakzeptabel“ dargestellt hat. Die Sprecherin der Landesregierung teilte lediglich mit: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.“ Ein Verzicht auf die Vorlage eines formalen Sprachzertifikats komme ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. „Auch in diesen Fällen müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse belastbar auf andere Weise nachgewiesen werden“, heißt es. Was das konkret bedeutet, ließ die Staatskanzlei offen.
Die Sprecherin wies darüber hinaus darauf hin, dass „zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen aufgehoben“ wurden. Die Landesregierung beteuert: „Eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag von Rheinland-Pfalz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig möglich, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde nach einem persönlichen Gespräch überzeugt ist, dass die geforderten Sprachkenntnisse vorliegen
- Das Innenministerium hält laut Anfrage weiter an diesem Modus fest und beruft sich auf Anwendungshinweise des Bundes zum Staatsangehörigkeitsgesetz
- Die Landesregierung betont, dass Einbürgerungen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nicht stattfinden, und dass bestimmte gesetzliche Ausnahmen für Altersgruppen zum 20. März aufgehoben wurden
Warum ist das wichtig?
- In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen auch künftig ohne formales Sprachzertifikat möglich, wenn die Behörde nach einem persönlichen Gespräch ausreichende Sprachkenntnisse als offensichtlich feststellt
- Es gelten Anwendungshinweise des Bundes zum Staatsangehörigkeitsgesetz, die einen Verzicht auf den Sprachtest in eng begrenzten Fällen erlauben
- Die Landesregierung betont, dass Einbürgerungen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nicht stattfinden und hebt Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen zum 20. März auf
Wer ist betroffen?
- Antragsteller in Rheinland-Pfalz, die auf den Nachweis eines Sprachzertifikats verzichten können, wenn die Behörde im persönlichen Gespräch ausreichende Sprachkenntnisse als offensichtlich ansieht
- Personen in Rheinland-Pfalz, die eine Einbürgerung ohne formales Sprachzertifikat in eng begrenzten Ausnahmefällen beantragen
- Bestimmte Altersgruppen, deren bisherige gesetzlichen Ausnahmeregelungen zum Nachweis von Sprachkenntnissen zum 20. März aufgehoben wurden
Zahlen/Fakten?
- Einbürgerungen in Rheinland-Pfalz sind auch künftig ohne Nachweis eines Sprachzertifikats möglich
- Verzicht auf Sprachtest möglich, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde nach persönlichem Gespräch offensichtlich ausreichende Sprachkenntnisse feststellt
- Gesetzliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Altersgruppen wurden zum 20. März aufgehoben
Wie geht’s weiter?
- Einbürgerungen in Rheinland-Pfalz sind auch künftig ohne formalen Sprachzertifikatsnachweis möglich, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde nach einem persönlichen Gespräch von ausreichenden Sprachkenntnissen überzeugt ist
- Der Verzicht auf einen Sprachtest soll nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gelten, wobei die Sprachkenntnisse anderweitig belastbar nachgewiesen werden müssen
- Bestimmte gesetzliche Ausnahmen für Altersgruppen wurden zum 20. März aufgehoben, zugleich betont die Landesregierung, dass eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nicht stattfindet
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