Gesellschaft: Recht auf Reparatur in Berlin
Berlin () – Am Freitag ist das sogenannte „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.
Verbraucher erhalten dadurch bei Druckern, Smartphones, Tablets, Kühlschränkem, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Staubsaugern, E-Bikes und E-Scootern einen Anspruch auf Reparatur zu einem „angemessenen Preis“. Weitere Produkte sollen später hinzukommen. Die Reparaturkosten müssen transparent online veröffentlicht werden. Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 müssen Verkäufer ausdrücklich darüber informieren, dass Verbraucher im Falle eines Defekts die Wahl zwischen einer Reparatur oder einem Ersatzgerät haben.
Viele elektrische Geräte müssen nun so gebaut werden, dass sie besser repariert werden können. Wenn Verbraucher sich für eine Reparatur entscheiden, verlängert sich künftig die Gewährleistungsfrist um ein Jahr. Auch nach Ablauf der Frist müssen Hersteller je nach Produktgruppe für sieben bis zehn Jahre Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen.
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| Bildhinweis: | Junge Frauen mit Smartphone (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Am Freitag ist das „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten und setzt eine EU-Richtlinie um
- Verbraucher haben bei bestimmten Geräten künftig Anspruch auf Reparatur zu angemessenem Preis und erhalten transparente Reparaturkosten online
- Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 müssen Verkäufer Verbraucher über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzgerät informieren
Warum ist das wichtig?
- Verbraucher bekommen bei vielen Elektrogeräten künftig einen Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis und müssen bei Defekt zwischen Reparatur und Ersatzgerät wählen können
- Reparaturkosten sollen transparent online veröffentlicht werden, und die Geräte müssen so konstruiert werden, dass sie besser reparierbar sind
- Die Gewährleistungsfrist verlängert sich bei Reparatur um ein Jahr, und Hersteller müssen je nach Produktgruppe für sieben bis zehn Jahre Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen
Wer ist betroffen?
- Verbraucher bei Druckern, Smartphones, Tablets, Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Staubsaugern, E-Bikes und E-Scootern
- Käufer von Produkten im Rahmen von Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 im Falle eines Defekts
- Hersteller elektrischer Geräte, die künftig reparaturfreundlicher bauen müssen und Ersatzteile sowie Software-Updates bereitstellen müssen
Zahlen/Fakten?
- Freitags ist das „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten und eine EU-Richtlinie wurde umgesetzt
- Anspruch auf Reparatur zu einem „angemessenen Preis“ für u. a. Drucker, Smartphones, Tablets, Kühlschränke und weitere Geräte
- Kaufverträge ab 31. Juli 2026: Verkäufer müssen informieren; Gewährleistung verlängert sich um 1 Jahr; Ersatzteile und Software-Updates für 7 bis 10 Jahre
Wie geht’s weiter?
- Verbraucher haben einen Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis und weitere Produkte sollen später folgen
- Verkäufer müssen ab Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 ausdrücklich über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzgerät informieren
- Bei Reparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr; Hersteller müssen außerdem je nach Produktgruppe für sieben bis zehn Jahre Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen
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