Ölkonzerne ziehen wegen Benzinpreis-Prüfung vor Gericht

31. Juli 2026
1 min Lesezeit

Wirtschaft: Kraftstoffpreise im Kartellrecht

() – Das Bundeskartellamt stößt bei seiner Untersuchung der stark gestiegenen Kraftstoffpreise auf juristischen Widerstand. Wie die „Bild“ berichtet, haben zwei Mineralölkonzerne beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse der Wettbewerbsbehörde eingelegt. Die Bonner Behörde will die genauen Kalkulationsdaten der Raffinerie-Eigentümer erzwingen, um zu prüfen, ob die Konzerne die geopolitische Krise im Nahen Osten für unzulässige Gewinnmaximierung nutzen.

Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte der Zeitung, dass Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien laufen und entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden. Zwei Unternehmen gehen nun im Eilrechtsschutz gegen diese Verpflichtung vor. Die Namen der Konzerne nannte die Behörde nicht.

Ein Konzern habe zudem einen Eilantrag eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erzwingen. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass die gewaltigen Datenmengen zur Preisgestaltung von Rohöl, Transport und Herstellung nicht in der gesetzten Frist zusammengetragen werden könnten. Wann das Gericht entscheidet, ist noch offen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung, dass das Bundeskartellamt zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten müsse, um Verbraucher schützen zu können. Reiche verwies zudem auf die im Juli vom Kabinett beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig weiter erleichtern soll. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verzögert sich die Prüfung der Kalkulationen durch die Wettbewerbshüter weiter.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskartellamt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ölkonzerne ziehen wegen Benzinpreis-Prüfung vor Gericht

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Zwei Mineralölkonzerne haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts zur Offenlegung von Kalkulationsdaten eingelegt
  • Das Bundeskartellamt führt Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien und will prüfen, ob die Konzerne die geopolitische Krise im Nahen Osten für unzulässige Gewinnmaximierung nutzen
  • Ein Konzern beantragte zudem im Eilrechtsschutz die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, bis das Gericht entscheidet

Warum ist das wichtig?

  • Verbraucher soll durch schnelle kartellrechtliche Prüfung von möglichen unzulässigen Gewinnmaximierungen geschützt werden
  • Gewährleistung, dass das Bundeskartellamt zeitnah die nötigen Markt- und Kalkulationsinformationen erhält, um wirksam ermitteln zu können
  • Gerichtliche Verzögerungen bremsen vorerst die Prüfung der Preisgestaltung und damit mögliche Konsequenzen im Kraftstoffbereich

Wer ist betroffen?

  • Zwei Mineralölkonzerne, die gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf vorgehen
  • Alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien, gegen die Verfahren und Auskunftsbeschlüsse laufen

Zahlen/Fakten?

  • Zwei Mineralölkonzerne haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts eingelegt
  • Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien laufen
  • Juli-Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig erleichtern

Wie geht’s weiter?

  • Zwei Mineralölkonzerne verfolgen ihre Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse im Eilrechtsschutz weiter
  • Ein Gericht muss über die Anträge auf aufschiebende Wirkung und die Beschwerde entscheiden, ein Zeitpunkt ist noch offen
  • Bis zur gerichtlichen Entscheidung werden die Kalkulationsprüfungen durch das Bundeskartellamt weiter verzögert
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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