Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
EU-Lockerung bei Genveränderten Lebensmitteln
Brüssel () – Die Vorschriften für genveränderte Lebensmittel werden in der EU gelockert. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel.
Ziel der neuen Regelung für den Einsatz neuer Genomtechniken (NGT) sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen sowie Abhängigkeiten zu verringern, hieß es in einer Mitteilung. Die Regelung solle zudem den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen.
Das vorläufige Abkommen sieht einen vereinfachten Prozess für NGT-Pflanzen vor, die teilweise konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden. Der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen, erklärte, dass neue genomische Techniken helfen könnten, widerstandsfähigere Pflanzen zu entwickeln, die weniger Düngemittel oder Pestizide benötigen. „Unsere Landwirte und der Agrar- und Lebensmittelsektor werden besser für Innovationen gerüstet sein und weiterhin gesunde und sichere Lebensmittel für unsere Bürger produzieren können“, sagte er.
Die Vereinbarung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Pflanzen der Kategorie 1 sind konventionellen Pflanzen gleichgestellt und müssen nicht gekennzeichnet werden, mit Ausnahme von Saatgut. Pflanzen der Kategorie 2, die komplexere genetische Modifikationen aufweisen, unterliegen aber weiterhin den bestehenden GVO-Vorschriften, einschließlich einer Kennzeichnungspflicht. Mitgliedstaaten können den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Gebiet ablehnen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Supermarkt (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- EU lockert Vorschriften für genveränderte Lebensmittel.
- Neues Abkommen zielt auf Wettbewerbsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit.
- Unterscheidung zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, unterschiedlich in Kennzeichnungspflichten.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Agrar- und Lebensmittelsektor
- Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und Verringerung von Abhängigkeiten
- Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen der EU
Wer ist betroffen?
- Landwirtschaftsminister und Agrar- und Lebensmittelsektor
- Landwirte
- Bürger
Zahlen/Fakten?
- Vorschriften für genveränderte Lebensmittel in der EU werden gelockert
- Neue Regelung zielt auf Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit
- Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen: Kategorie 1 ohne Kennzeichnungspflicht, Kategorie 2 unterliegt bestehenden GVO-Vorschriften
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der neuen Regelungen für NGT in den Mitgliedstaaten
- Entwicklung widerstandsfähigerer Pflanzen durch den Agrar- und Lebensmittelsektor
- Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Anbau von NGT-2-Pflanzen abzulehnen
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