Britische Verlage dürfen Googles KI-Übersichten künftig ablehnen

3. Juni 2026
1 min Lesezeit

Britische Verlage dürfen Googles KI-Übersichten künftig ablehnen

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Medienregulierung in Großbritannien: KI-Zusammenfassungen

London () – In Großbritannien können Online-Verlage künftig selbst bestimmen, ob ihre Inhalte in den KI-Zusammenfassungen von Google einbezogen werden. Das teilte die britische Wettbewerbsbehörde CMA am Mittwoch mit.

Laut CMA stärkt diese Regelung die Verhandlungsposition von Verlagen und Nachrichtenorganisationen gegenüber dem Suchmaschinenriesen. Sie könnten dann eigenständig über die Nutzung ihrer Inhalte verhandeln. Hintergrund sind Beschwerden vieler Website-Betreiber, die seit der Einführung der KI-Übersichten einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen verzeichnen. Google platziert diese Zusammenfassungen seit einiger Zeit ganz oben auf der Ergebnisseite.

Zudem muss Google laut CMA die Herkunft der in den KI-Ergebnissen verwendeten Inhalte klar kennzeichnen und mit direkten Links zu den Quellseiten versehen. Das Unternehmen wurde um eine Stellungnahme gebeten.

CMA-Chefin Sarah Cardell sagte, es sei „von entscheidender Bedeutung, dass Inhalteanbieter eine angemessene Verhandlungsmacht hinsichtlich der Nutzung ihrer Inhalte verfügen“. Sie sprach von einer „weltweit einzigartigen Auflage für die Suchdienste von Google“, die zu mehr Fairness und Transparenz führe.

Google kontrolliert nach CMA-Angaben mehr als 90 Prozent des britischen Suchmaschinenmarktes. Fast drei Jahrzehnte lang waren Websites und Verlage auf die Suchergebnisse des Konzerns angewiesen, um Nutzer anzuziehen. Viele meldeten jedoch Einbußen, seit Google die Links zu anderen Seiten weiter nach unten verschoben hat. Stattdessen erscheinen nun die KI-Übersichten ganz oben. Zudem weichen einige Nutzer auf alternative KI-Chatbots aus.

Laut CMA erhalten Verlage durch die Opt-out-Möglichkeit eine stärkere Verhandlungsposition. Sie könnten dann eigene Vereinbarungen über eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte durch die KI treffen. Google hat neun Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Die CMA erwartet jedoch eine frühere Einführung „wichtiger Teile“ der Auflagen. Die Behörde verfügt über erweiterte Befugnisse gegenüber Google und anderen großen Tech-Konzernen, die als marktbeherrschend eingestuft sind.

Die CMA kündigte an, die Entwicklung der Google-Suche weiter zu beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten. Bereits im Mai hatte Google eine verstärkte KI-Integration in seiner Suchfunktion angekündigt, deren Auswirkungen auf Unternehmen die Behörde jetzt prüft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Google-Logo (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Online-Verlage in Großbritannien können entscheiden, ob ihre Inhalte in den KI-Zusammenfassungen von Google verwendet werden.
  • Google muss die Herkunft der genutzten Inhalte kennzeichnen und mit Links zu den Quellseiten versehen.
  • CMA erwartet, dass Verlage durch die neue Regelung eine stärkere Verhandlungsposition erlangen.

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der Verhandlungsposition von Verlagen gegenüber Google
  • Ermöglichung eigenständiger Vereinbarungen über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI
  • Sicherstellung von Fairness und Transparenz in der Nutzung von Inhalten

Wer ist betroffen?

  • Online-Verlage
  • Nachrichtenorganisationen
  • Website-Betreiber

Zahlen/Fakten?

  • Online-Verlage in Großbritannien können selbst entscheiden, ob ihre Inhalte in KI-Zusammenfassungen von Google einbezogen werden.
  • Google kontrolliert mehr als 90 Prozent des britischen Suchmaschinenmarktes.
  • Google hat neun Monate Zeit, um die Änderungen gemäß den neuen CMA-Vorgaben umzusetzen.

Wie geht’s weiter?

  • Verlage können selbst entscheiden, ob ihre Inhalte in Google-KI-Zusammenfassungen einbezogen werden.
  • Google hat neun Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.
  • CMA plant, die Entwicklung der Google-Suche weiter zu beobachten und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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