Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Cybersicherheit: BKA fordert erweiterte Befugnisse in Deutschland
Berlin () – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.
Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“
Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- BKA fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität.
- Derzeit darf das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung handeln.
- BKA-Präsident Münch spricht sich für rechtliche Grundlagen zur Gefahrenabwehr aus.
Warum ist das wichtig?
- Erhöhung der Befugnisse des BKA notwendig zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
- BKA benötigt rechtliche Grundlagen für Gefahrenabwehr im digitalen Raum
- Verbesserte Cybersicherheit schützt Personen, Sachen und Umwelt
Wer ist betroffen?
- BKA-Präsident Holger Münch
- Cyberkriminalität
- Polizei
Zahlen/Fakten?
- BKA fordert mehr Befugnisse gegen Cyberkriminalität
- Derzeit darf BKA nur im Rahmen der Strafverfolgung agieren
- BKA-Präsident betont fehlende Befugnisse zur Gefahrenabwehr in der digitalen Welt
Wie geht’s weiter?
- BKA fordert mehr Befugnisse zur Cyberkriminalitätsbekämpfung
- Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen im BKA-Gesetz für Gefahrenabwehr
- Zielgerichtete Umsetzung zur erfolgreichen Bekämpfung von Cyberangriffen
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