BKA will mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität

29. Dezember 2025
1 min Lesezeit

BKA will mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Cybersicherheit: BKA fordert erweiterte Befugnisse in Deutschland

() – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.

Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“

Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • BKA fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität.
  • Derzeit darf das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung handeln.
  • BKA-Präsident Münch spricht sich für rechtliche Grundlagen zur Gefahrenabwehr aus.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der Befugnisse des BKA notwendig zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
  • BKA benötigt rechtliche Grundlagen für Gefahrenabwehr im digitalen Raum
  • Verbesserte Cybersicherheit schützt Personen, Sachen und Umwelt

Wer ist betroffen?

  • BKA-Präsident Holger Münch
  • Cyberkriminalität
  • Polizei

Zahlen/Fakten?

  • BKA fordert mehr Befugnisse gegen Cyberkriminalität
  • Derzeit darf BKA nur im Rahmen der Strafverfolgung agieren
  • BKA-Präsident betont fehlende Befugnisse zur Gefahrenabwehr in der digitalen Welt

Wie geht’s weiter?

  • BKA fordert mehr Befugnisse zur Cyberkriminalitätsbekämpfung
  • Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen im BKA-Gesetz für Gefahrenabwehr
  • Zielgerichtete Umsetzung zur erfolgreichen Bekämpfung von Cyberangriffen
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