"Wer bestellt, bezahlt": Bund und Länder beschließen Finanzreform

25. Juni 2026
1 min Lesezeit

"Wer bestellt, bezahlt": Bund und Länder beschließen Finanzreform

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Finanzreform und Infrastrukturpolitik in Berlin

() – Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag darauf geeinigt, den Finanzfluss untereinander und mit den Kommunen neu zu ordnen.

Ab dem 1. September gelte stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Abend nach der „MPK“ im Kanzleramt. Er sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“.

Der Beschluss zur sogenannten „Veranlassungskonnexität“ beinhaltet, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Lasten für Länder und Kommunen über einer „Bagatellgrenze“ von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr 80 Prozent davon übernehmen muss.

Damit werde erstmalig eine Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für große Gesetzesvorhaben geschaffen, hieß es. Die neue Finanzvereinbarung könne den Kommunen bereits im kommenden Jahr Entlastungen von rund drei Milliarden Euro bringen. Dieser Betrag werde in den Folgejahren weiter anwachsen.

Bundeskanzler Merz verwies zudem auf das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“. Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt werden. „Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur“, sagte der Kanzler.

Auch der „Pakt für den Rechtsstaat“ wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz auf den Weg gebracht. Geplant sind zusätzliche Investitionen in Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Personal. Vorgesehen sind bundesweit 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte. Ein Teil der Mittel soll zudem in die IT-Infrastruktur und unterstützendes Personal fließen.

Mit Blick auf die Reform der Rentenversicherung warb der Kanzler dafür, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen dürften nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die Umsetzung soll nun in den politischen Beratungen der kommenden Wochen konkretisiert werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder am 25.06.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bund und Länder haben Finanzfluss neu geordnet, Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" eingeführt.
  • Der Bund übernimmt bei Gesetzesänderungen über 200 Millionen Euro jährlich 80 Prozent der Kosten.
  • Pakt für den Rechtsstaat beschlossen, mit Investitionen in Digitalisierung und 2.000 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte.

Warum ist das wichtig?

  • Klare Finanzregelung zwischen Bund und Ländern schafft Transparenz und Verantwortlichkeit.
  • Geplante Entlastung von Kommunen fördert die finanzielle Stabilität.
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren stärken die infrastrukturelle Entwicklung.

Wer ist betroffen?

  • Bund und Länder
  • Kommunen
  • Richter und Staatsanwälte

Zahlen/Fakten?

  • Ab 1. September gilt das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt".
  • Bei Gesetzesänderungen mit Zusatzlasten über 200 Millionen Euro jährlich übernimmt der Bund 80 Prozent.
  • Entlastungen für Kommunen von rund drei Milliarden Euro im kommenden Jahr.

Wie geht’s weiter?

  • Implementierung des Prinzips "Wer bestellt, bezahlt" ab 1. September
  • Entlastungen für Kommunen von etwa drei Milliarden Euro im nächsten Jahr
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte durch Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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