Rechtliche Fragen in der Politik: Berlin
Berlin () – Eine Vereidigung eines neuen Bundesministers erst nach Ende der parlamentarischen Sommerpause ist rechtlich fragwürdig. Das sagte der Verfassungsrechtler Stefan Pieper von der Universität Münster dem „Tagesspiegel“.
Finde eine Regierungsumbildung in der parlamentarischen Sommerpause statt, sei eine sofortige Vereidigung nur möglich, wenn der Bundestag in einer Sondersitzung zusammentrete, so Pieper. Werden neue Minister nicht sofort vereidigt, werde in der Literatur vertreten, dass sie ihre Amtsgeschäfte nicht ausüben dürften, bevor sie nicht nach dem Ende der Sommerpause vor dem Parlament vereidigt seien.
Ein Szenario, wonach Bundesminister zunächst nur vom Bundespräsidenten ernannt, aber erst im September im Bundestag vereidigt werden sollen, sei „nicht ganz unproblematisch“, sagte Pieper, der von 2004 bis 2025 das Referat Verfassung und Recht im Bundespräsidialamt leitete und Justiziar des Bundespräsidenten war.
Nach dem Grundgesetz werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Insoweit ließe sich bei einer Regierungsumbildung selbstverständlich die Ernennung und Entlassung der fraglichen Ministerkandidaten durch den Bundespräsidenten vornehmen, sagte Pieper. Die Ernennung sei konstitutiv, damit beginne das Amt. Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisteten die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Amtseid. Der Zeitpunkt sei da eindeutig festgelegt: bei der Amtsübernahme. Dem entspreche die Staatspraxis dadurch, dass unmittelbar nach der Ernennung die Vereidigung im Bundestag stattfinde.
Amtshandlungen, die sie vornehmen, seien zwar nicht ungültig, weil der Amtseid keine konstitutive Wirkung habe, sondern nur die Ernennung, sagte Pieper. Die Ausübung des Amtes vor der Vereidigung werde als unzulässig angesehen. Ausgenommen hiervon seien nur Fälle, in denen ein Minister, der schon im Kabinett sitze, ein anderes Ressort übernehme.
Eine kommissarische Amtswahrnehmung sei vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen, sagte Pieper. Man könne aber daran denken, mit der Geschäftsführung eines Ressorts die bisherigen Amtsinhaber zu beauftragen. Zudem gebe es die Möglichkeit einer gegenseitigen Vertretung nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kabinett Merz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Eine Vereidigung neuer Bundesminister soll rechtlich fragwürdig sein, wenn sie erst nach Ende der parlamentarischen Sommerpause erfolgt
- Neue Minister sollen ihre Amtsgeschäfte demnach vor der Vereidigung im Bundestag nicht ausüben dürfen, wenn keine Ausnahme greift
- Eine Ernennung durch den Bundespräsidenten vorab, aber Vereidigung erst im September, wird als nicht ganz unproblematisch eingeordnet
Warum ist das wichtig?
- Eine Vereidigung neuer Bundesminister erst nach Ende der parlamentarischen Sommerpause ist verfassungsrechtlich fragwürdig, weil in der Literatur vertreten wird, dass sie ihre Amtsgeschäfte vor der Vereidigung im Bundestag nicht ausüben dürften
- Nach dem Grundgesetz ist die Ernennung durch den Bundespräsidenten zwar konstitutiv für den Amtsbeginn, der Amtseid muss jedoch bei Amtsübernahme vor dem Bundestag geleistet werden
- Amtshandlungen vor der Vereidigung gelten zwar nicht als ungültig, die Amtsausübung vor der Vereidigung wird jedoch als unzulässig angesehen (Ausnahmen betreffen z. B. die Ressortübernahme innerhalb bereits vereidigter Minister)
Wer ist betroffen?
- Neue Bundesminister bei einer Regierungsumbildung während der parlamentarischen Sommerpause, die erst nach deren Ende im Bundestag vereidigt werden sollen
- Ministerkandidaten, die zunächst nur vom Bundespräsidenten ernannt werden, aber mit der Vereidigung im September warten sollen
Zahlen/Fakten?
- Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Amtseid
- Die Ernennung durch den Bundespräsidenten ist konstitutiv; damit beginne das Amt
- Unmittelbar nach der Ernennung findet laut Staatspraxis die Vereidigung im Bundestag statt
Wie geht’s weiter?
- Eine Vereidigung neuer Bundesminister erst nach Ende der parlamentarischen Sommerpause ist rechtlich fragwürdig
- Eine sofortige Vereidigung geht nur, wenn der Bundestag für die Sondersitzung zusammentritt
- Bis zur Vereidigung soll die Ausübung des Amtes als unzulässig gelten; möglich wären nur kommissarische Geschäftsführung oder Vertretung nach Geschäftsordnung
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