Politik in Berlin: Kabinettsumbildung
Berlin () – Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber“, erklärte er. „Der einwandfreie Weg wäre daher, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.“
Den Fall, dass ein Minister ernannt wurde und seine Vereidigung im Bundestag dann wegen der parlamentarischen Sommerpause nicht stattfinden konnte, habe es seiner Erinnerung nach noch nicht gegeben. Gleichwohl seien Amtsgeschäfte, die ein nicht vereidigter Amtsinhaber vornimmt, „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“, sagte Pieper. „Eine weitere Möglichkeit wäre, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die geltenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen.“
Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden. Aus der CDU hieß es zuletzt, man wolle eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause eigentlich vermeiden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Amthor, Warken, Merz und Linnemann am 24.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Stefan Pieper äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung von Bundeskanzler Friedrich Merz
- Er sagt, Amts- und Geschäftsübernahme sollte erst nach der Vereidigung erfolgen, andernfalls sei es verfassungsrechtlich „unsauber“
- Für die Umbildung soll sie nächste Woche formal vollzogen werden, wobei die CDU eine teure Sondersitzung in der Sommerpause vermeiden will
Warum ist das wichtig?
- Verfassungsrechtliche Bedenken beim geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung wegen fehlender Vereidigung vor Amtsübernahme
- Einwandfreie Vorgehensweise wäre eine Sondersitzung des Bundestags zur Vereidigung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden
- Alternativ könnten vor der Vereidigung die Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung gelten, um rechtlich saubere Amtsgeschäfte sicherzustellen
Wer ist betroffen?
- Stefan Pieper (ehemaliger Chefjurist im Bundespräsidialamt)
- Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
- Ministerinnen und Minister, deren Amtsgeschäfte ohne Vereidigung übernommen würden
Zahlen/Fakten?
- 24.07.2026 (Foto/Datum)
- Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich Kabinettsumbildung; Amts- und Geschäftsübernahme erst nach Vereidigung; Sondersitzung des Bundestags als „einwandfreier Weg“
- Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden; kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause vermeiden
Wie geht’s weiter?
- Amts- und Geschäftsübernahme erst nach der Vereidigung vornehmen
- Sondersitzung des Bundestags ansetzen, damit die Vereidigung erfolgen kann
- Bis zur Vereidigung auf die bestehenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückgreifen
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