Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Berlin: AfD-Verbot im Gespräch
Berlin () – Die SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD nach wie vor für möglich. „Die Prüfung eines Parteienverbots vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht vom Tisch“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Freitag.
„Hier gibt es andere Voraussetzungen. Geprüft werden kann etwa das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und ob durch die AfD der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wird“, erklärte sie.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. „Ich hätte mir eine andere Entscheidung erhofft. Aber positiv zu bewerten ist, dass das VG Köln auch festgestellt hat, dass es starke verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD gibt“, sagte Wegge. „Im Hauptsacheverfahren wird der Verfassungsschutz noch mehr vorlegen können. Das Gericht kann sich zum Beispiel auch Parlamentsreden anschauen.“
Auf ihrem Parteitag im Sommer vergangenen Jahres hatte die SPD einstimmig beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Schon damals war eine Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nicht in Sicht.
Dennoch zeigt sich Wegge optimistisch. „Wir sind bei der Frage, ob ein Verbotsverfahren geprüft werden sollte, in engem Austausch mit unserem Koalitionspartner“, sagte sie. „Ich sehe da vor allem in den Ländern Bewegung.“
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht wird allerdings nicht von selbst tätig, nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest für AfD-Verbot (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- SPD hält Verbotsverfahren gegen die AfD für möglich.
- Verwaltungsgericht Köln entschied, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als rechtsextremistisch einstufen darf.
- SPD zeigt sich optimistisch hinsichtlich eines möglichen Verbotsantrags.
Warum ist das wichtig?
- Möglicher Schutz der Demokratie und der Verfassung
- Überprüfung extremistischer Tendenzen in politischen Parteien
- Relevanz für die Stabilität der Bundesrepublik Deutschland
Wer ist betroffen?
- AfD
- SPD
- Verfassungsschutz
Zahlen/Fakten?
- SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD für möglich
- Verwaltungsgericht Köln untersagt vorläufige Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch
- Artikel 21 des Grundgesetzes behandelt Verfassungswidrigkeit von Parteien
Wie geht’s weiter?
- SPD prüft mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD
- Enge Abstimmung mit Koalitionspartner
- Weitere Informationen im Hauptsacheverfahren
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