Gesundheitspolitik: IGeL Aufklärung im Fokus
Berlin () – Die Bundesregierung sieht bei den umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel bei der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken, weist aber Forderungen nach schärferen Regelungen zum besseren Schutz der Patienten zurück. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Das Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine „unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin“, schrieb der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU). Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege bei den Landesärztekammern, stellte er klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz „vollumfänglich und lückenlos normiert“ sei.
Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. „Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“, argumentierte Sorge.
Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter genannt. Hier würden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er. Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte „klare gesetzliche Regelungen“ an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. „Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen“, sagte er dem RND.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesministerium für Gesundheit (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Bundesregierung sieht bei umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel in der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken
- Die Bundesregierung lehnt schärfere bundesweite Regeln und pauschale Verbote von IGeL ab und verweist auf bestehenden Rechtsrahmen sowie die Therapiefreiheit
- Geplante Eingriffe zur Verhinderung von IGeL als kostenpflichtige Kassenleistungen seien nicht vorgesehen, während die Grünen mehr Transparenz und Kontrollen fordern
Warum ist das wichtig?
- Mängel bei der Aufklärung in Praxen über Nutzen und Risiken von IGeL können dazu führen, dass Patienten Leistungen mit unklarem Nutzen oder möglichem Schadenspotenzial annehmen
- Schärfere Bundesregelungen werden abgelehnt, weil der bestehende Rechtsrahmen zum Patientenschutz als ausreichend gilt und ein pauschales Verbot in Therapiefreiheit und informationelle Selbstbestimmung eingreifen würde
- Gefordert werden mehr Transparenz und wirksamere Kontrollen, etwa durch Dokumentation der IGeL-Aufklärung und eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden
Wer ist betroffen?
- Patientinnen und Patienten, die umstrittene Selbstzahler-Leistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder möglichem Schadenspotenzial in Arztpraxen angeboten bekommen und annehmen
- Junge Frauen, bei denen Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung von Eierstöcken und Gebärmutter ohne Not durchgeführt werden könnten
Zahlen/Fakten?
- Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion
- Keine Angaben, wie viele Selbstzahler-Leistungen oder konkrete Regelungen geändert werden sollen
- Keine Angaben zu konkreten Kosten oder Zahlen zu IGeL-Angeboten oder Verstößen
Wie geht’s weiter?
- Die Bundesregierung sieht bei Selbstzahler-Leistungen (IGeL) Aufklärungsmängel in den Praxen, fordert aber keine schärferen Bundesregeln
- Landesärztekammern sollen Verstöße gegen Aufklärungspflichten überwachen und sanktionieren, ein zusätzlicher Rechtsrahmen sei nicht nötig
- Ein pauschales Verbot bestimmter IGeL lehnt das Ministerium ab, während andere etwa mehr Transparenz, Dokumentation und klare Trennung fordern
- CDU-Sozialflügel fordert von Merz konkrete Reformzusagen - 15. Juli 2026
- SPD kritisiert Priens Pläne zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses - 15. Juli 2026
- SPD-Wirtschaftsforum will leistungsorientierte Bezahlung für Beamte - 15. Juli 2026
