Hubig will längere Verjährungsfrist für Sexualstraftaten

11. Juni 2026
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Hubig will längere Verjährungsfrist für Sexualstraftaten

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Justizreform zur Bekämpfung sexueller Gewalt in Deutschland

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten. Das sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk “ (Donnerstagausgaben) vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in .

Sie wolle weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt schließen. „Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern“, sagte Hubig. Das Phänomen betreffe vor allem junge Frauen. Zudem arbeite man an einer Anpassung des Mordparagrafen, um sicherzustellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft würden.

Ein dritter Punkt sei die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei zu kurz. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Man wolle dies so bald wie möglich anpassen.

Die SPD-Politikerin befürwortete zudem die Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ umzustellen. Sie persönlich sei für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bis 2016 habe eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorgelegen, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt habe. 2016 sei man den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus ihrer Sicht sei jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.

„Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und nicht mal mehr ein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Lösung schon, und sie funktioniere. Sie sehe darin ein Vorbild, so Hubig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten auf 20 Jahre.
  • Sie will den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern und die rechtlichen Grundlagen für Femizide anpassen.
  • Hubig unterstützt die Umstellung von "Nein heißt Nein" auf "Nur Ja heißt Ja" für den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.

Warum ist das wichtig?

  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten zum besseren Schutz der Opfer
  • Schließung von Gesetzeslücken zur Bekämpfung sexueller Gewalt
  • Einführung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" zur Förderung sexueller Selbstbestimmung

Wer ist betroffen?

  • Junge Frauen
  • Opfer sexueller Gewalt
  • Betroffene von Vergewaltigung

Zahlen/Fakten?

  • Verjährungsfrist bei Vergewaltigung: derzeit 5 Jahre, vorgeschlagen 20 Jahre
  • "Nur Ja heißt Ja" als Regelung für sexuelle Gewalt
  • Verbesserung des Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung, speziell für junge Frauen

Wie geht’s weiter?

  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten auf 20 Jahre
  • Verbesserung des Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung
  • Einführung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" bei sexueller Gewalt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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