Gesetzespläne zur Wählbarkeit von Volksverhetzern stoßen auf Kritik

14. Januar 2026
1 min Lesezeit

Gesetzespläne zur Wählbarkeit von Volksverhetzern stoßen auf Kritik

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsdebatte über Wahlrecht in Deutschland

() – Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem Vorhaben „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“. Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.

Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren. Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.

Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“

Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört dagegen der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem „Spiegel“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wahllokal (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Rechtsexperten kritisieren Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Hubig.
  • Verurteilte wegen Volksverhetzung könnten das passive Wahlrecht entzogen werden.
  • Gerichte sollen die Wählbarkeit bei Freiheitsstrafen von sechs Monaten oder mehr prüfen.

Warum ist das wichtig?

  • Verfassungsrechtliche und kriminalpolitische Bedenken müssen beachtet werden.
  • Eingriffe in die Wählbarkeit erfordern strenge Rechtfertigungen.
  • Definition von Volksverhetzung ist unscharf und eröffnet Spielräume für willkürliche Entscheidungen.

Wer ist betroffen?

  • Verurteilte in schweren Fällen von Volksverhetzung
  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
  • Befürworter: Hamburger Innensenator Andy Grote

Zahlen/Fakten?

  • Entziehung des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung ab Freiheitsstrafe von 6 Monaten
  • Bis zu 5 Jahre keine Kandidatur bei öffentlichen Wahlen
  • Kritik an verfassungsrechtlichen Bedenken und Ermessensspielraum

Wie geht’s weiter?

  • Prüfung durch Verfassungsrechtler und Experten notwendig
  • Weiterer politischer Diskurs über die Gesetzesvorlagen und deren Auswirkungen
  • Mögliche Anpassungen oder Überarbeitungen des Gesetzes aufgrund der Kritik
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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