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Rentenpolitik in Berlin: Umstrittene Gesetzgebung verabschiedet
Berlin () – Der Bundestag hat das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit verabschiedet.
319 Abgeordnete stimmten am Freitag für den entsprechenden Gesetzesentwurf, 225 dagegen, 53 enthielten sich. Um das Paket hatte es wochenlangen Streit innerhalb der Koalition gegeben. Die Junge Gruppe der Union lehnte eine Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus strikt ab. Zuletzt hatte die Linksfraktion angekündigt, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu retten.
Mit ihrem ersten Gesetzentwurf will die Bundesregierung das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“
Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.
Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.
Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen- auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.
Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundestag hat umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit verabschiedet.
- Rentenniveau von 48 Prozent soll bis 2031 gesichert und "Mütterrente" ausgeweitet werden.
- Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate auf drei Jahre verlängert.
Warum ist das wichtig?
- Verlängerung des Rentenniveaus schützt Altersvorsorge von Millionen Menschen.
- Ausweitung der Kindererziehungszeiten fördert Gleichstellung.
- Rückkehr zu vorherigem Arbeitgeber für Rentner erleichtert Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wer ist betroffen?
- 21 Millionen Menschen in Deutschland
- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
- Eltern von vor 1992 geborenen Kindern
Zahlen/Fakten?
- 319 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 225 dagegen, 53 enthielten sich
- Rentenniveau von 48 Prozent soll bis 2031 gehalten werden
- Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder wird um sechs Monate auf drei Jahre verlängert
Wie geht’s weiter?
- Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031
- Ausweitung der Mütterrente und Anrechnungszeiten für Kindererziehung
- Erleichterte Rückkehr von Rentnern zu ihrem Arbeitgeber durch Aufhebung des Anschlussverbots
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