Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Bundestag verabschiedet Haushaltsgesetz 2026
Berlin () – Der Bundestag hat den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. 322 Abgeordnete votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung für das entsprechende Haushaltsgesetz 2026, 252 dagegen.
Insgesamt soll der Bund demnach nächstes Jahr 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und stellt zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro) dar.
Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf.
Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 28.11.2025 |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundestag hat den Haushalt für 2026 beschlossen.
- 322 Abgeordnete stimmten dafür, 252 dagegen.
- Gesamtbudget beträgt 524,54 Milliarden Euro.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für die zukünftige Finanzplanung und Haushaltsdisziplin.
- Beeinflusst Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienste.
- Relevanz für wirtschaftliche Stabilität und Wachstum.
Wer ist betroffen?
- Bund und Steuerzahler
- Abgeordnete des Bundestags
- Haushaltsplanungsbehörden
Zahlen/Fakten?
- 322 Abgeordnete stimmten für den Haushalt 2026, 252 dagegen
- Gesamtausgaben 2026: 524,54 Milliarden Euro
- Nettokreditaufnahme: 97,96 Milliarden Euro
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des neuen Haushaltsplans
- Überwachung der Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen
- Anpassung der Nettokreditaufnahme an die neuen Vorgaben
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