Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

5. März 2026
1 min Lesezeit

Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik: Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

() – Der Bundestag hat die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg gebracht. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 321 Abgeordnete für die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung. 268 Parlamentarier stimmten dagegen und zwei enthielten sich.

Ein Kernelement der Reform ist, dass die soziale Mindestsicherung künftig nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen soll. Das geht mit verschärften Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionsandrohungen einher. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.

Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist im Gesetz ein gestuftes Verfahren vorgesehen. Am Ende davon kann der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit auch komplett entfallen. Laut Reformtext sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 05.03.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundestag hat Verschärfungen beim Bürgergeld beschlossen.
  • Bürgergeld wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt; Mitwirkungspflichten und Sanktionsandrohungen verschärft.
  • Regelbedarf kann um 30 Prozent für drei Monate vermindert werden; dreifaches Nichterscheinen führt zu Verlust des Leistungsanspruchs.

Warum ist das wichtig?

  • Verschärfte Mitwirkungspflichten erhöhen die Anreize zur Arbeitsaufnahme.
  • Strengere Sanktionsandrohungen sollen die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten fördern.
  • Umbenennung in "Grundsicherungsgeld" signalisiert eine grundlegende Reform der sozialen Sicherung.

Wer ist betroffen?

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Personen, die Fördermaßnahmen abbrechen oder sich nicht bewerben
  • Personen, die dreimal nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen

Zahlen/Fakten?

  • 321 Abgeordnete stimmten für die Reform des Bürgergelds
  • 268 Parlamentarier stimmten dagegen
  • Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung der Reform zur Grundsicherungsgeld
  • Einführung verschärfter Mitwirkungspflichten und Sanktionsandrohungen
  • Datenüberprüfung und striktere Regelungen bei Jobcenter-Terminen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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