Bundesregierung erwägt trotz Gutachten keinen AfD-Verbotsantrag

26. Juni 2026
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Bundesregierung erwägt trotz Gutachten keinen AfD-Verbotsantrag

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: AfD-Verbot im Fokus

() – Die Bundesregierung sieht trotz des jüngst vorgestellten Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD derzeit keinen Anlass, einen eigenen Verbotsantrag gegen die Partei zu prüfen. „Uns interessiert natürlich grundsätzlich ziemlich viel, was in diesem Land passiert“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag auf Anfrage der , ob das Gutachten die Bundesregierung beschäftige. „Aber es ändert jetzt nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung.“

Anstatt eines Parteienverbotes wolle die Regierung die Probleme und Herausforderungen des Landes lösen und zeigen, dass die demokratische Mitte die notwendigen Entscheidungen treffen könne. Dies solle die Menschen überzeugen, ihre Wahlentscheidung zugunsten der „demokratischen Mitte“ zu treffen.

Am Vortag hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) unter großem Medieninteresse ein ausführliche Rechtsgutachten vorgestellt, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD angeblich nachweisen soll. Unmittelbar danach hatte es aus allen anderen im Bundestag vertretenden Parteien Rufe gegeben, einen Anlauf für ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Neben der Bundesregierung können auch Bundesrat oder Bundestag einen solchen Antrag stellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung sieht keinen Anlass für einen Verbotsantrag gegen die AfD.
  • Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD wurde von der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" vorgestellt.
  • Rufe aus anderen Parteien nach einem Antrag auf AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht.

Warum ist das wichtig?

  • Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für einen Verbotsantrag gegen die AfD.
  • Ziel ist es, die demokratische Mitte zu stärken und die Wähler zu überzeugen.
  • Reaktionen aus anderen Bundestagsparteien für ein Verbot zeigen die politischen Spannungen.

Wer ist betroffen?

  • Bundesregierung
  • AfD
  • andere im Bundestag vertretende Parteien

Zahlen/Fakten?

  • Bundesregierung sieht keinen Anlass für Verbotsantrag gegen AfD
  • Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgestellt
  • Rufe nach AfD-Verbot aus anderen Bundestagsparteien

Wie geht’s weiter?

  • Bundesregierung prüft keinen eigenen Verbotsantrag gegen die AfD
  • Fokus auf Lösung von Problemen und Herausforderungen des Landes
  • Ziel ist Überzeugung der Wählerschaft zugunsten der "demokratischen Mitte"
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