Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik Niedersachsen: Neuer Schutz gegen heimliche Aufnahmen
Hannover () – Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen freigegeben. Das teilte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann mit.
Die Länderkammer beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs anstoßen soll, um bestehende Lücken zu schließen.
Bisher sind heimliche Aufnahmen unbekleideter Personen nur strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum angefertigt werden. Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen oder Sammelumkleiden waren davon oft nicht erfasst.
Die Initiative will auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch unter Strafe stellen. Als Beispiele nannte das Ministerium Fälle aus Leipzig und Köln, die mangels Strafbarkeit eingestellt werden mussten.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre ein“, sagte Wahlmann.
Der Vorstoß sei ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, vor allem von Frauen. Mit dem Beschluss des Bundesrates liegt der Ball nun beim Bundestag, der das Strafgesetzbuch entsprechend ändern muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens Strafrechtsverschärfung für heimliche, sexuell motivierte Bildaufnahmen freigegeben.
- Entschließungsantrag zur Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen, um Lücken zu schließen.
- Unbefugtes Filmen intimer Körperteile soll ebenfalls unter Strafe gestellt werden.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere von Frauen
- Schließung bestehender rechtlicher Lücken im Strafrecht
- Stärkung des Persönlichkeitsschutzes in öffentlich zugänglichen Bereichen
Wer ist betroffen?
- Frauen
- Personen in öffentlich zugänglichen Bereichen
- Betroffene von heimlichen Aufnahmen
Zahlen/Fakten?
- Bundesrat beschließt Entschließungsantrag zur Verschärfung des Strafrechts.
- Bisherige Strafbarkeit nur für heimliche Aufnahmen in Wohnungen, nicht in öffentlichen Räumen.
- Initiative zielt auf Bestrafung von unbefugtem Filmen intimer Körperteile durch Kleidung.
Wie geht’s weiter?
- Bundestag muss das Strafgesetzbuch anpassen
- Fokus auf Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
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