Niedersachsen will Betriebsratswahlen besser schützen

8. Mai 2026
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Niedersachsen will Betriebsratswahlen besser schützen

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Niedersachsen: Verschärfung im Betriebsverfassungsgesetz

() – Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich im Bundesrat für eine Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochen. Das teilte ihr Ministerium am Freitag mit.

Konkret fordert das Land, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit künftig als Offizialdelikt eingestuft wird.

Bislang ist der entsprechende Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln darf, wenn ein Berechtigter wie ein bestehender Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einen Strafantrag stellt.

In Unternehmen ohne Gewerkschaft oder bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats kann die Behinderung daher oft ungestraft bleiben, weil niemand antragsberechtigt ist.

Wahlmann betonte in ihrer Rede, dass die Mitbestimmung ein zentrales Element des deutschen Wirtschaftssystems sei. Die Umwandlung in ein Offizialdelikt würde es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, von sich aus zu ermitteln – etwa aufgrund einer Strafanzeige oder Presseberichterstattung.

Der Bundesrat soll nun über die Entschließung beraten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Niedersachsens Justizministerin fordert Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes.
  • Behinderung von Betriebsratswahlen soll als Offizialdelikt eingestuft werden.
  • Bundesrat wird über die Entschließung beraten.

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen
  • Erhöhung der rechtlichen Schutzmaßnahmen für Betriebsrat und Arbeitnehmer
  • Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Rechten der Arbeitnehmer

Wer ist betroffen?

  • Betriebsräte
  • Gewerkschaften
  • Unternehmen ohne Gewerkschaft

Zahlen/Fakten?

  • Forderung nach Einstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt
  • Aktuell Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ist ein Antragsdelikt
  • Ziel: Ermittlung durch Staatsanwaltschaft ohne Strafantrag von Berechtigten

Wie geht’s weiter?

  • Bundesrat berät über die Entschließung zur Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Mögliche Einordnung der Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt
  • Staatsanwaltschaft könnte künftig eigenständig Ermittlungen aufnehmen
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