Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Niedersachsen: Einmalzahlung für Beamte beschlossen
Hannover () – Der Niedersächsische Landtag hat eine Einmalzahlung für Beamte, Richter und Anwärter des Landes für das vergangene Jahr beschlossen. Das teilte das Finanzministerium in Hannover am Dienstag mit.
Hintergrund ist die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung.
Die Zahlung beträgt 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die Gruppen ab A 9. Für Anwärter sind 250 Euro vorgesehen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Summe anteilig.
Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend mit einer der anstehenden Besoldungszahlungen.
Die Maßnahme belastet den Landeshaushalt mit rund 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sein sollen.
Die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten wird in einem separaten Gesetzgebungsverfahren geregelt, wobei auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt wird.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Niedersächsischer Landtag beschließt Einmalzahlung für Beamte, Richter und Anwärter.
- Zahlung beträgt 800 Euro (A 5 bis A 8), 500 Euro (ab A 9) und 250 Euro für Anwärter.
- Maßnahme kostet den Landeshaushalt rund 59,6 Millionen Euro.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung für Beamte und Richter
- Finanzielle Entlastung für Beamte und Anwärter zur Unterstützung der Dienstleistung
- Einmalzahlung beeinflusst den Landeshaushalt und zukünftige Besoldungssystematik
Wer ist betroffen?
- Beamte des Landes Niedersachsen
- Richter
- Anwärter
Zahlen/Fakten?
- Einmalzahlung für Beamte, Richter und Anwärter: 800 Euro (A 5 bis A 8), 500 Euro (ab A 9), 250 Euro (Anwärter)
- Gesamtkosten für Landeshaushalt: rund 59,6 Millionen Euro
- Auszahlung erfolgt rückwirkend mit anstehenden Besoldungszahlungen
Wie geht’s weiter?
- Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt rückwirkend mit Besoldungszahlungen 2025
- Separate Gesetzgebung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte
- Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
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