Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Niedersachsen: Sonderzahlungen für Beamte beschlossen
Hannover () – Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Montag mit.
Die Einmalzahlung soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.
Die Zahlung soll 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die Gruppen ab A 9 betragen. Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben.
Teilzeitbeschäftigten soll die Zahlung anteilig gewährt werden. Anwärter sollen 250 Euro erhalten.
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr, da die technische Umsetzung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnen kann.
Der Gesetzentwurf geht nun nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag. Die Maßnahme belastet den Landeshaushalt mit etwa 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Niedersächsischer Landtag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Niedersächsische Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter.
- Einmalzahlung beträgt 800 Euro für Gruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für Gruppen ab A 9, Voraussetzend Dienstbezüge 2025.
- Maßnahme belastet Landeshaushalt mit etwa 59,6 Millionen Euro.
Warum ist das wichtig?
- Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte und Richter
- Verbesserung der finanziellen Situation der Beamten, insbesondere im Hinblick auf Grundsicherung
- Entlastung des Landeshaushalts durch vorhandene Haushaltsansätze
Wer ist betroffen?
- Beamte
- Richter
- Anwärter
Zahlen/Fakten?
- Einmalzahlung von 800 Euro für Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
- Einmalzahlung von 500 Euro für Besoldungsgruppen ab A 9
- Gesamtkosten für die Maßnahme etwa 59,6 Millionen Euro
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf geht an den Niedersächsischen Landtag
- Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr
- Belastung des Landeshaushalts mit etwa 59,6 Millionen Euro
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