Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Landwirtschaftsrecht in Nordrhein-Westfalen betroffen
Düsseldorf () – Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Landesdüngeverordnung aufgehoben. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte am Freitag mit, die Verordnung sei unverzüglich außer Kraft gesetzt worden.
Grund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die bundesrechtliche Grundlage für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete für verfassungswidrig erklärt hatte.
Mit der Aufhebung entfallen in Nordrhein-Westfalen die sogenannten roten Gebiete mit strengen Düngeauflagen sowie abweichende Regeln für nicht belastete Gebiete. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen sagte, die Landwirte erhielten damit endgültige Rechtssicherheit.
Sie forderte den Bund auf, schnell einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen.
Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass alle Betriebe weiterhin die rechtlichen Mindestvorgaben der Bundes-Düngeverordnung einhalten müssten. Die Ziele des Gewässerschutzes blieben unverändert bestehen, hieß es.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bauer mit Traktor (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Nordrhein-Westfalen hat seine Landesdüngeverordnung aufgehoben.
- Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Grundlage für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete für verfassungswidrig erklärte.
- Landwirtschaftsministerin fordert den Bund auf, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen.
Warum ist das wichtig?
- Rechtssicherheit für Landwirte in Nordrhein-Westfalen
- Wegfall strenger Düngeauflagen in roten Gebieten
- Erhalt der Gewässerschutz-Ziele trotz Aufhebung
Wer ist betroffen?
- Landwirte in Nordrhein-Westfalen
- Betriebe, die die Bundes-Düngeverordnung einhalten müssen
- Prüfung der Gewässerschutzvorgaben
Zahlen/Fakten?
- Landesdüngeverordnung in Nordrhein-Westfalen aufgehoben
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 erklärt Ausweisung nitratbelasteter Gebiete für verfassungswidrig
- Landwirtschaftsministerin fordert neuen Rechtsrahmen vom Bund
Wie geht’s weiter?
- Neustellung eines Rechtsrahmens durch den Bund gefordert
- Fortdauernde Einhaltung der Bundes-Düngeverordnung notwendig
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