Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Landwirtschaftspolitik: Brandenburg hebt Düngebeschränkungen auf
Potsdam () – Das Land Brandenburg hebt zum 1. Februar die Ausweisung der sogenannten ‚roten Gebiete‘ mit verschärften Düngebeschränkungen auf. Das teilte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt mit.
Damit solle zu Beginn der Düngesaison Rechtssicherheit für die Betriebe geschaffen werden.
Die Aufhebung ist eine direkte Reaktion auf die veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar. Das Gericht hatte die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung, Paragraf 13a der Düngeverordnung, für verfassungswidrig erklärt.
Die Regelung erfülle nicht die Anforderungen an die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, da nicht hinreichend bestimmt sei, welche Gebiete als belastet gelten.
In der Folge ist laut Ministerium auch die brandenburgische Landesverordnung rechtswidrig. Die allgemeinen Regeln des Dünge-, Wasser- und Umweltrechts gelten jedoch weiter.
Sobald der Bund eine neue, rechtssichere Grundlage geschaffen habe, werde Brandenburg das Landesrecht wieder anpassen, hieß es.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bauer mit Traktor (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Brandenburg hebt zum 1. Februar die Ausweisung der roten Gebiete mit verschärften Düngebeschränkungen auf.
- Aufhebung erfolgt als Reaktion auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, das die rechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung für verfassungswidrig erklärt hat.
- Die allgemeinen Regeln des Dünge-, Wasser- und Umweltrechts bleiben weiterhin bestehen.
Warum ist das wichtig?
- Rechtssicherheit für Betriebe wird geschaffen
- Reaktion auf verfassungswidrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- Fortbestehen allgemeiner Dünge-, Wasser- und Umweltrechtsregelungen
Wer ist betroffen?
- Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg
- Zuständige Ministerien
- Allgemeine Öffentlichkeit betroffen durch Umweltregeln
Zahlen/Fakten?
- Aufhebung der 'roten Gebiete' zum 1. Februar
- Gerichtsurteil vom 26. Januar erklärt Paragraf 13a der Düngeverordnung für verfassungswidrig
- Brandenburgische Landesverordnung als rechtswidrig eingestuft
Wie geht’s weiter?
- Aufhebung der roten Gebiete zum 1. Februar
- Anpassung des Landesrechts nach neuer bundesrechtlicher Grundlage
- Fortdauer der allgemeinen Dünge-, Wasser- und Umweltrechtsregelungen
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