Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Dresden: Ermittlungen gegen Abgeordneten
Dresden () – Der Deutsche Bundestag hat einstimmig die Genehmigung für weitere Ermittlungsmaßnahmen im Verfahren gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erteilt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitagvormittag mit.
Es geht um die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Dritten im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Geldwäsche.
Der Bundestag folgte am Donnerstag ohne Aussprache einem entsprechenden Beschluss des zuständigen Ausschusses. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen, die vom Oberlandesgericht Dresden erlassen wurden, werden derzeit umgesetzt.
Sie zielen darauf ab, potenzielle Beweismittel zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich nicht um ein neues Ermittlungsverfahren oder neue Tatvorwürfe handelt. Die nun genehmigten Maßnahmen waren von der bereits seit Mai 2025 bestehenden generellen Verfahrensgenehmigung nicht abgedeckt.
Für den Abgeordneten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Auskünfte werden wegen der laufenden Ermittlungen nicht erteilt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 27.02.2026 |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundestag genehmigt weitere Ermittlungsmaßnahmen gegen AfD-Abgeordneten.
- Durchsuchung und Beschlagnahme bei Dritten im Zusammenhang mit Bestechlichkeit und Geldwäsche.
- Maßnahmen sollen potenzielle Beweismittel sichern.
Warum ist das wichtig?
- Aufklärung von Vorwürfen der Bestechlichkeit und Geldwäsche
- Sicherung potenzieller Beweismittel
- Wahrung der Unschuldsvermutung des Abgeordneten
Wer ist betroffen?
- AfD-Bundestagsabgeordneter
- Dritte Personen in Zusammenhang mit den Vorwürfen
Zahlen/Fakten?
- Einstimmige Genehmigung des Bundestags für weitere Ermittlungsmaßnahmen gegen AfD-Abgeordneten
- Vorwürfe: Bestechlichkeit und Geldwäsche
- Maßnahmen wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet
Wie geht’s weiter?
- Weitere Ermittlungsmaßnahmen werden umgesetzt.
- Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Dritten erfolgen.
- Unschuldsvermutung gilt weiterhin für den Abgeordneten.
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