Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politische Entwicklung in Deutschland: AfD und Verfassungsschutz
Berlin () – Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich wenig verwundert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf.
„Davon sind wir immer ausgegangen“, sagte Baumann dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag. „Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war. Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen“, sagte er.
„Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden. Und jetzt ist es nochmal klargestellt“, so Baumann.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag festgestellt, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bernd Baumann (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verwaltungsgericht Köln darf AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen.
- Baumann kommentiert Entscheidung, sieht sie als Bestätigung der AfD-Positionen.
- Gericht erkennt dennoch Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Warum ist das wichtig?
- Klarstellung der rechtlichen Position der AfD gegenüber dem Verfassungsschutz
- Einfluss auf das öffentliche Image und die Akzeptanz der AfD innerhalb der politischen Landschaft
- Möglichkeit, die eigene Agenda und Forderungen gegenüber kritischen Stimmen zu legitimieren
Wer ist betroffen?
- AfD-Bundestagsfraktion
- Bernd Baumann
- Verwaltungsgericht Köln
Zahlen/Fakten?
- Verwaltungsgericht Köln entschied, AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch
- AfD verfolge Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung
- Hauptsacheverfahren gegen die AfD dauert an
Wie geht’s weiter?
- Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte eingelegt werden
- Hauptsacheverfahren dauert an
- AfD wird weiter beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen
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