Hubig plant neues Firmenmodell mit Vermögensbindung

22. Februar 2026
1 min Lesezeit

Hubig plant neues Firmenmodell mit Vermögensbindung

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Neuer Unternehmensansatz in Berlin: GmgV vorgestellt

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine neue Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung einführen. Vorgesehen ist eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), wie aus einem Eckpunktepapier ihres Hauses hervorgeht, über welches das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Gewinne sollen demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im Unternehmen verbleiben.

„Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Es gehe um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“. Kern der Unternehmensform ist demnach eine „unabänderliche Vermögensbindung“. Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den Vorstand seien ausgeschlossen, heißt es in dem Papier. Die Mitgliedschaft soll persönlich und nicht frei übertragbar oder vererbbar sein, Beschlüsse sollen nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ gefasst werden.

Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die Pläne. „Dabei stellen wir sicher, dass diese neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht werden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Vorgesehen sind eine Besteuerung wie bei Genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Das Justizministerium will die Eckpunkte nun mit Ländern und Verbänden beraten; ein konkreter Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Büros (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Einführung einer neuen Unternehmensform namens "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV) durch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
  • Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden, Kapital muss im Unternehmen bleiben
  • Mitgliedschaft ist nicht frei übertragbar oder vererbbar, Beschlüsse nach "Ein Mitglied, eine Stimme" Prinzip

Warum ist das wichtig?

  • Einführung einer neuen Unternehmensform zur Förderung von nachhaltiger Wirtschaft
  • Strikte Vermögensbindung soll kurzfristige Gewinninteressen verhindern
  • Verhindern von Steuertricks und Umgehung der Erbschaftsteuer

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die die neue Rechtsform nutzen wollen
  • Vorstände, da Erfolgsvergütungen ausgeschlossen sind
  • Mitglieder der neuen Gesellschaft, die nicht frei übertragbar sind

Zahlen/Fakten?

  • Einführung einer "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV)
  • Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden
  • Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar

Wie geht’s weiter?

  • Beratung der Eckpunkte mit Ländern und Verbänden
  • Weitere Ausarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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