Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Konsequenzen in Marburg: Jugendstrafen verhängt
Marburg () – Das Landgericht Marburg hat zwei Jugendliche und einen Heranwachsenden wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die drei Angeklagten hatten im Mai vergangenen Jahres Gegenstände von einer Autobahnbrücke bei Stadtallendorf auf Fahrzeuge der A49 geworfen, wie das Gericht mitteilte.
Die 3. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Taten an zwei Abenden im Mai 2025 stattfanden.
Am 7. Mai warfen zwei der Angeklagten Steine, am folgenden Tag warfen alle drei einen etwa zwei Kilogramm schweren Leitpfosten auf die Autobahn. Die geworfenen Gegenstände trafen Fahrzeuge.
Das Gericht wertete jede Tat als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Die Kammer verhängte Einheitsjugendstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren. Der Vorsitzende Richter betonte, die Angeklagten hätten die tödliche Gefahr ihrer Handlungen billigend in Kauf genommen.
Die psychischen Folgen für die Opfer seien schwerwiegend gewesen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zwei Jugendliche und ein Heranwachsender wegen versuchten Mordes verurteilt.
- Gegenstände von einer Autobahnbrücke auf Fahrzeuge geworfen.
- Einheitsjugendstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren verhängt.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Verkehrssicherheit
- Prävention schweren Kriminalität
- Berücksichtigung psychischer Folgen für die Opfer
Wer ist betroffen?
- zwei Jugendliche
- ein Heranwachsender
- Opfer der Fahrzeugfahrer
Zahlen/Fakten?
- Zwei Jugendliche und ein Heranwachsender verurteilt wegen versuchten Mordes
- Taten fanden an zwei Abenden im Mai 2025 statt
- Einheitsjugendstrafen: drei Jahre und neun Monate sowie drei Jahre
Wie geht’s weiter?
- Urteil ist rechtskräftig
- Keine Rechtsmittel durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung
- Zukünftige Ermittlungen zu ähnlichen Vorfällen möglich
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