Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Inklusion und Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die Sprecherin für Inklusion der Grünen-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Eka von Kalben, hat den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes als unzureichend kritisiert. Sie sagte am Mittwoch, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag weiterhin an vielen Barrieren scheiterten und nur auf dem Papier gleichgestellt seien.
Die geplante Reform bleibe hinter den Erwartungen der Interessenvertretungen zurück.
Konkret bemängelt von Kalben, dass die Privatwirtschaft nicht grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Nach dem Entwurf müssten Unternehmen nur auf Anfrage und im Einzelfall Maßnahmen ergreifen.
Selbst kleine Anpassungen würden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Zudem seien die vorgesehenen Sanktions- und Klagemöglichkeiten auf ein Minimum beschränkt.
Die Grünen-Politikerin begrüßte zwar die Initiative von Ministerin Bärbel Bas (SPD) für eine Novellierung.
Das geplante Gesetz werde mit den aktuellen Regelungen aber kaum Verbesserungen für die Bürger bringen, da das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos bleibe, so von Kalben. Die Kritik basiert auch auf Eindrücken einer Grünen-Veranstaltung Anfang Februar, auf der Betroffene von alltäglichen Hürden berichteten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Eka von Kalben kritisiert den Entwurf zur Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes als unzureichend.
- Privatwirtschaft bleibt nicht grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet, Maßnahmen nur auf Anfrage.
- Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind stark eingeschränkt.
Warum ist das wichtig?
- Unzureichende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Alltag
- Mangelnde Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit
- Minimalisierte Sanktions- und Klagemöglichkeiten
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Behinderungen
- Unternehmen in der Privatwirtschaft
- Interessenvertretungen
Zahlen/Fakten?
- Menschen mit Behinderungen scheitern im Alltag an vielen Barrieren
- Privatwirtschaft nicht grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet
- Sanktions- und Klagemöglichkeiten auf ein Minimum beschränkt
Wie geht’s weiter?
- Kritik an unzureichendem Entwurf der Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes
- Forderung nach grundsätzlicher Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit
- Erwartungen der Interessenvertretungen wurden nicht erfüllt
