Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Urteil nach Schussattacke in Hamburg
Hamburg () – Das Urteil gegen einen 28-Jährigen, der im vergangenen Jahr in einem Restaurant am Steindamm einen Mann angeschossen hat, ist rechtskräftig. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Dienstag mit.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen.
Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten A. bereits am 3. April 2025 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Laut Anklage hatte der Mann in den frühen Morgenstunden des 31. März 2024 mit einem Revolver fünf Schüsse auf einen Geschädigten abgegeben.
Dem Angriff soll eine Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und einem Zeugen vorausgegangen sein, an der der Angeklagte zunächst nicht beteiligt war.
Nach einem Faustschlag des späteren Opfers gegen den Zeugen soll A. dann das Feuer eröffnet haben. Der Geschädigte erlitt vier Schussverletzungen in Oberschenkel, Hüfte und Gesäß sowie eine Steckschussverletzung in der Leber und musste notoperiert werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Urteil gegen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags rechtskräftig
- Bundesgerichtshof hat Revision als unbegründet verworfen
- Angeklagter hat in Restaurant fünf Schüsse auf Geschädigten abgegeben após Auseinandersetzung
Warum ist das wichtig?
- Rechtskräftiges Urteil verstärkt die rechtliche Konsequenz für Gewalttaten.
- Präventive Wirkung durch verurteilte Täter als Beispiel für potenzielle Nachahmer.
- Schaffung von Sicherheit und Vertrauen in das Rechtssystem durch konsequente Strafverfolgung.
Wer ist betroffen?
- der 28-Jährige Angeklagte A.
- der Geschädigte, der angeschossen wurde
- ein Zeuge, der in die Auseinandersetzung involviert war
Zahlen/Fakten?
- 28-Jähriger verurteilt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung
- Freiheitsstrafe von 8 Jahren
- Geschädigter erlitt vier Schussverletzungen und eine Steckschussverletzung in der Leber
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