Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen
Bietingen () – Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine Frau mit einem offenen Haftbefehl festgestellt. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Konstanz mit.
Die 30-jährige Lettin war am Dienstagnachmittag bei der Einreise kontrolliert worden.
Gegen die Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach vor. Das Amtsgericht Ansbach hatte im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen, dessen Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro bislang nicht bezahlt worden war.
Die Frau verfügte zunächst nicht über die Mittel zur Begleichung.
Nach einem Anruf bei ihrem Chef in Lettland überwies dieser das Geld auf ihr Konto. Die Strafe wurde schließlich vor Ort entrichtet.
Nach Abschluss der Maßnahmen durfte die Frau ihre Reise fortsetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizist (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundespolizei hat am Grenzübergang Bietingen eine Frau mit offenem Haftbefehl festgestellt.
- 30-jährige Lettin hatte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe von 3.500 Euro.
- Nach Zahlung der Strafe durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Warum ist das wichtig?
- Konsequente Durchsetzung des Gesetzes durch die Bundespolizei
- Verhindert Strafaussetzungen und fördert Rechtssicherheit
- Ermöglicht eine schnelle Klärung von rechtlichen Angelegenheiten
Wer ist betroffen?
- 30-jährige Lettin
- Beamte der Bundespolizei
- Staatsanwaltschaft Ansbach
Zahlen/Fakten?
- 30-jährige Lettin
- Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro
- Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach, erlassen im Oktober 2023
Wie geht’s weiter?
- Frau begleicht Geldstrafe von 3.500 Euro vor Ort
- Maßnahmen der Bundespolizei abgeschlossen
- Frau setzt ihre Reise fort
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