Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Berlin: Debatte um Fahrscheine
Berlin () – Die SPD wirbt für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr.
„Armut darf nicht bestraft werden. Deshalb gehört das Fahren ohne Fahrschein nicht ins Strafrecht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der „Welt“. Der Paragraf 265a belaste die Justiz mit Bagatellverfahren. „Wer sich kein Ticket leisten kann, ist nicht kriminell. Deshalb unterstütze ich die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen.“
Bisher gilt das Fahren ohne Fahrkarte nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs als Erschleichen von Leistungen. Dafür kann eine Geld- oder Haftstrafe verhängt werden. Bei Nichtzahlung der Strafe droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt – also die von Nahverkehrsbetrieben erhobenen Strafzahlungen – sei bereits jetzt ein wirkmächtiges Instrument, finden die Sozialdemokraten. Es brauche also keine strafrechtliche Verfolgung. „Statt Strafanzeigen und Ersatzfreiheitsstrafen brauchen wir soziale und pragmatische Lösungen: faire Sozialtickets, Ratenzahlungen und Hilfsangebote für Härtefälle. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge“, so Wegge. „Wir werden das Thema weiter auf die Agenda bei Gesprächen mit unserem Koalitionspartner setzen.“
Die Union sieht das anders. „Das ist keine Bagatelle, sondern zu Recht strafbar“, sagte Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Wir müssen den öffentlichen Nah- und Fernverkehr weiter schützen und keine falschen Signale an Täter senden.“ Eine Abschaffung des Straftatbestands komme nicht infrage. „Wir alle wünschen uns einen zuverlässigen, modernen und sauberen öffentlichen Nah- und Fernverkehr, der auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leistet“, so Hierl. „Das ist nicht zum Nulltarif zu haben.“ Die Fahrentgelte seien grundlegend für die Finanzierung des Nah- und Fernverkehrs. „Wer absichtlich mehrfach ohne einen Fahrschein fährt, schadet damit nicht nur dem Verkehrsunternehmen, sondern auch der Allgemeinheit.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Entfernter Fahrscheinautomat (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Die SPD wirbt für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr.
- Bisher gilt das Fahren ohne Fahrschein als Erschleichen von Leistungen und kann strafrechtlich verfolgt werden.
- Die Union unterstützt die strafrechtliche Verfolgung und spricht sich gegen eine Abschaffung des Straftatbestands aus.
Warum ist das wichtig?
- Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket kann soziale Ungerechtigkeiten abbauen.
- Entlastung der Justiz durch Streichung von Bagatellverfahren.
- Förderung von sozialen Lösungen für Mobilität und Daseinsvorsorge.
Wer ist betroffen?
- Personen, die sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten können
- Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs
- Nahverkehrsbetriebe
Zahlen/Fakten?
- Fahren ohne Ticket wird nach Paragraf 265a als Erschleichen von Leistungen betrachtet.
- Möglich sind Geld- oder Haftstrafen bei Nichtzahlung.
- SPD fordert Streichung dieses Paragrafen und setzt auf soziale Lösungen wie faire Sozialtickets.
Wie geht’s weiter?
- Weiterführende Gespräche mit dem Koalitionspartner über das Thema
- Einführung sozialer und pragmatischer Lösungen wie faire Sozialtickets und Ratenzahlungen
- Ablehnung der Union gegen eine Streichung des Straftatbestands
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