Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Fördermittel für Denkmalprojekte in Baden-Württemberg
Stuttgart () – Das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine Million Euro für drei Leuchtturmprojekte und 16 Konzeptgutscheine aus dem Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ freigegeben. Das teilte Ministerin Nicole Razavi am Mittwoch in Stuttgart mit.
Die Mittel seien damit vollständig ausgeschöpft, nachdem im aktuellen Antragszeitraum 38 Förderanträge eingegangen waren.
Zu den geförderten Leuchtturmprojekten gehören der Storzhof in Zimmern ob Rottweil-Flözlingen aus dem Jahr 1802, die ehemalige Ökonomie der Rotmühle in Aach aus dem 19. Jahrhundert sowie die herrschaftliche Scheune in Kusterdingen-Wankheim, die in den 1770er-Jahren für jüdische Bewohner umgebaut worden war. Für diese drei Vorhaben können insgesamt 685.000 Euro bewilligt werden, wobei jedes Leuchtturmprojekt maximal 300.000 Euro erhalten kann.
Die 16 Konzeptgutscheine im Gesamtwert von 315.000 Euro sollen Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude helfen, Nutzungskonzepte für Wohnraum zu entwickeln.
Das 2022 gestartete Programm wurde im April dieses Jahres mit einem Volumen von einer Million Euro für 2025 und 2026 neu aufgelegt und kombiniert Denkmalschutz mit der Schaffung von Wohnraum.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Baden-Württemberg genehmigt eine Million Euro für drei Leuchtturmprojekte und 16 Konzeptgutscheine.
- Drei Leuchtturmprojekte: Storzhof in Zimmern, ehemalige Ökonomie der Rotmühle in Aach, herrschaftliche Scheune in Kusterdingen.
- 16 Konzeptgutscheine sollen Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude bei der Entwicklung von Nutzungskonzeptionen helfen.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von kulturellem Erbe durch finanzielle Unterstützung
- Schaffung von Wohnraum in historischen Gebäuden
- Unterstützung für Eigentümer bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten
Wer ist betroffen?
- Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude
- Bewohner der geförderten Leuchtturmprojekte
- Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Zahlen/Fakten?
- 1 Million Euro für Projekte freigegeben
- 38 Förderanträge eingegangen
- 685.000 Euro für drei Leuchtturmprojekte bewilligt
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der geförderten Leuchtturmprojekte
- Entwicklung von Nutzungskonzepten durch Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude
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