Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft in Nürnberg: Polizeieinsatz und Notwehr
Nürnberg () – Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt, der im März vergangenen Jahres in der Heisterstraße einen Mann erschossen hatte. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Demnach lag in dem Vorfall eine rechtfertigende Notwehrlage vor.
Am 4. März 2025 gegen 8:00 Uhr hatten zwei Beamte versucht, in einer Wohnung einen Haftbefehl gegen den 38-Jährigen zu vollziehen. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der der Mann ein größeres Küchenmesser ergriff und sich auf einen der Polizisten zubewegte.
Als er nur noch wenige Meter entfernt war und den Fluchtweg versperrte, feuerte der Beamte zwei Schüsse ab, die den Mann am Oberkörper trafen und tödlich verletzten.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung damit, dass der gezielte Schuss in dieser Situation die einzige Möglichkeit gewesen sei, einen drohenden Messerangriff abzuwehren. Die Ermittler stützten ihre Entscheidung auf die Aussagen der beiden Beamten, unbeteiligter Zeugen sowie auf Obduktions- und Schussgutachten.
Ein strafbares Verhalten des Polizisten liege nicht vor.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeistreife im Einsatz (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ermittlungen gegen Polizeibeamten wegen tödlichen Schusses eingestellt
- Rechtfertigende Notwehrlage festgestellt
- Mann hatte bei Haftbefahlvollzug mit Küchenmesser gedroht
Warum ist das wichtig?
- Klärung der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns
- Schutz von Beamten und Zivilbevölkerung in Gefahrensituationen
- Bedeutung von Notwehr als rechtliche Grundlage in Konfliktsituationen
Wer ist betroffen?
- Polizeibeamter
- 38-jähriger Mann
- unbeteiligte Zeugen
Zahlen/Fakten?
- Ermittlungen gegen Polizeibeamten eingestellt
- Vorfall am 4. März 2025
- Mann mit Küchenmesser, Polizeibeamter schoss zwei Mal auf den Oberkörper
Wie geht’s weiter?
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