Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Bonn: Neue Vizepräsidentin Vorschlag
Bonn () – Die ehemalige Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) soll neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs werden. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben von Finanzstaatssekretär Dennis Rohde (SPD) an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Danach soll Geywitz Nachfolgerin von Christian Ahrendt werden, der Anfang 2025 in den Ruhestand ging. „Es ist beabsichtigt, Frau Klara Geywitz als seine Nachfolgerin im Amt der Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes zu ernennen“, heißt es in dem Schreiben Rohdes. „Ich bitte, das Benehmen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu dem von der Bundesregierung erwogenen Personalvorschlag für die Besetzung der Position der Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes herzustellen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klara Geywitz (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Klara Geywitz soll neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs werden.
- Sie soll Nachfolgerin von Christian Ahrendt werden, der 2025 in den Ruhestand geht.
- Finanzstaatssekretär Dennis Rohde hat den Haushaltsausschuss informiert.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für die politische Personalentwicklung und Herausforderungen im Haushaltswesen
- Einfluss auf die Kontrolle und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
- Schlüsselrolle in der Einhaltung der Haushaltsdisziplin und Finanzpolitik
Wer ist betroffen?
- Klara Geywitz (SPD)
- Christian Ahrendt
- Haushaltsausschuss des Bundestags
Zahlen/Fakten?
- Klara Geywitz soll neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs werden.
- Nachfolgerin von Christian Ahrendt, der Anfang 2025 in den Ruhestand geht.
- Finanzstaatssekretär Dennis Rohde hat den Haushaltsausschuss informiert.
Wie geht’s weiter?
- Klara Geywitz wird neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs.
- Ernennung erfolgt voraussichtlich Anfang 2025.
- Haushaltsausschuss des Bundestags muss Zustimmung geben.
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