Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Glücksspielkontrolle in Wiesbaden
Wiesbaden () – Die Stadt Wiesbaden hat in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht rund 40 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt. Dies teilte die Stadtpolizei am Mittwoch mit.
Die Geräte wurden in den vergangenen zwei Jahren konfisziert und in der Betriebswerkstatt des Hochbauamtes geöffnet. Der Gesamtbetrag, der in den Geräten gefunden wurde, beläuft sich auf 7.456 Euro.
Durch das Öffnen der Geräte konnte in vielen Fällen die Software ausgelesen werden.
Die Buchhaltungsereignisse der Apparate zeigten, dass die Gesamtumsätze in einigen Zeiträumen mehrere zehntausend Euro pro Monat betrugen. Das Kassen- und Steueramt hat den Betrag, der sich in den Spielautomaten befand, zunächst verbucht und stimmt nun das weitere Vorgehen mit der Steuerfahndung ab.
Neben der Straftat des illegalen Glücksspiels könnte auch der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen.
Die beschlagnahmten Geräte wurden unter anderem in Gaststätten und Kiosken gefunden. Abschließend sollen die Geräte vernichtet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Die beschlagnahmten Geräte wurden geöffnet am 21.01.2026, Stadt Wiesbaden via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Wiesbaden hat rund 40 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt.
- In den Geräten wurden 7.456 Euro gefunden; mögliche Steuerhinterziehung festgestellt.
- Geräte sollen vernichtet werden.
Warum ist das wichtig?
- Bekämpfung illegalen Glücksspiels zur Einhaltung von Gesetzen
- Aufdeckung möglicher Steuerhinterziehung zur Sicherstellung von Steuereinnahmen
- Schutz der Bevölkerung vor unrechtmäßigen Glücksspiel-Angeboten
Wer ist betroffen?
- Stadt Wiesbaden
- Betreiber der illegalen Glücksspielgeräte
- Steuerfahndung
Zahlen/Fakten?
- Rund 40 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt
- Gefundener Betrag in den Geräten: 7.456 Euro
- Gesamtumsätze in einigen Zeiträumen mehrere zehntausend Euro pro Monat
Wie geht’s weiter?
- Abstimmung des weiteren Vorgehens mit der Steuerfahndung
- Vernichtung der beschlagnahmten Geräte
- Überprüfung möglicher Steuerhinterziehung
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