Berliner Gericht verbietet Mietfahrräder von "Nextbike"

21. Januar 2026
1 min Lesezeit

Berliner Gericht verbietet Mietfahrräder von "Nextbike"

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Verkehrspolitik in Berlin: Mietfahrräder betroffen

() – Mietfahrräder des Unternehmens Nextbike dürfen laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin- vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland in Berlin zur Vermietung angeboten werden. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Eilantrag der Antragstellerin abgelehnt hatte.

Die Antragstellerin, die in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem im Free-Floating-Modell betreibt, hatte keine Sondernutzungserlaubnis beantragt, nachdem der bestehende Vertrag mit dem Land Berlin ausgelaufen war.

Die Senatsverwaltung hatte die Antragstellerin im Juli 2025 aufgefordert, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zu unterlassen und die 6.500 Mietfahrräder zu entfernen. Das Oberverwaltungsgericht sah in der großen Anzahl der Mietfahrräder eine besonders intensive Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes, die den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigte.

Die Fahrräder würden häufig außerdem verkehrsbehindernd auf Gehwegen stehen oder liegen, was das Regulierungsbedürfnis des Geschäftsmodells der Antragstellerin unterstreiche. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei „unanfechtbar“, hieß es (OVG 6 S 114/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Mietfahrräder von Nextbike dürfen nicht mehr auf öffentlichem Straßenland in Berlin angeboten werden.
  • Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
  • Antragstellerin hatte keine Sondernutzungserlaubnis beantragt, nachdem der Vertrag mit dem Land Berlin ausgelaufen war.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz des öffentlichen Raums vor Übernutzung
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
  • Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung von Mietfahrradsystemen

Wer ist betroffen?

  • Antragstellerin des Fahrradverleihsystems
  • Nutzer öffentlicher Straßen in Berlin
  • Senatsverwaltung Berlin

Zahlen/Fakten?

  • Mietfahrräder von Nextbike dürfen vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland in Berlin vermietet werden.
  • Antragstellerin hat keine Sondernutzungserlaubnis beantragt.
  • 6.500 Mietfahrräder sollen entfernt werden.

Wie geht’s weiter?

  • Antragstellerin muss Mietfahrräder vom öffentlichen Straßenland entfernen
  • Keine Sondernutzungserlaubnis beantragt
  • Gerichtsurteil ist unanfechtbar
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