Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

16. Januar 2026
1 min Lesezeit

Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Bildung und Rechtsprechung in Berlin

() – Das Oberverwaltungsgericht Berlin- hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren wollte. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums der Schülerin nicht verpflichtet gewesen sei, dem Praktikum zuzustimmen.

Der Abgeordnete gehört dem Landesvorstand der AfD Brandenburg an.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handele, bei der der Schule ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zukomme. Die Schulleitung habe diesen Spielraum nicht überschritten.

Sie könne das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden sei und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehöre.

Die Schulleitung sei nicht verpflichtet gewesen, die Verfassungsschutz-Einstufung selbst zu überprüfen, so das Gericht weiter. Die Entscheidung verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf Bildung.

Die Richter wiesen auch den Verweis auf das Parteienprivileg zurück, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist Beschwerde einer Schülerin ab, die Praktikum bei AfD-Abgeordnetem machen wollte.
  • Schulleitung war nicht verpflichtet, dem Praktikum zuzustimmen, da es als ungeeignet eingestuft wurde.
  • Entscheidung verletzt weder Gleichheitsgrundsatz noch Recht auf Bildung der Schülerin.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der schulischen Bildung vor extremistischen Einflüssen
  • Wahrung des pädagogischen Gestaltungsspielraums der Schulen
  • Klärung der rechtlichen Grenzen beim Schülerpraktikum

Wer ist betroffen?

  • Schülerin, die ein Praktikum bei einem AfD-Abgeordneten absolvieren wollte
  • Schulleitung des beruflichen Gymnasiums
  • AfD Brandenburg, die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde

Zahlen/Fakten?

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen.
  • Praktikum sollte bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolviert werden.
  • AfD Brandenburg wurde als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Wie geht’s weiter?

  • Keine Angabe
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